Westfalen-Blatt: Kurantrag zukünftig in drei Wochen genehmigt
(ots) - Bielefeld. Kuranträge sollen künftig
automatisch genehmigt werden, sofern die Krankenkasse nicht innerhalb
von drei Wochen ablehnt. Wird der Medizinische Dienst eingeschaltet,
gilt eine Frist von fünf Wochen. Das bestätigte am Donnerstag das
Bundesgesundheitsministerium dem in Bielefeld erscheinenden
WESTFALEN-BLATT. Der Entwurf des neuen Patientenrechtegesetzes
beschleunigt auch andere Anträge. Wer eine sonstige Leistung anfragt
und binnen drei Wochen keinen Bescheid hat, ist berechtigt seiner
Kasse eine angemessene Frist zu setzen. Wir auch die versäumt, muss
die Kasse des Versicherten zahlen.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 01.03.2012 - 18:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 586355
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Bielefeld
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 103 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Westfalen-Blatt: Kurantrag zukünftig in drei Wochen genehmigt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westfalen-Blatt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




