Berliner Zeitung: Kommentar zum Mieterurteil des BGH
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(ots) - Das Urteil trifft exakt den Punkt. Es geht um
Lärmbelästigung in einem Mietshaus durch Ferienwohnungsnutzer.
Letztere brauchen die Räume nicht als Rückzugs- und Erholungsort,
sondern als Basis für Openend-Partys im Urlaubsglück. Das passt nicht
zusammen. Wer in seinem Haus Ferienwohnungen en gros zulässt, dem
sind Dauermieter weniger wichtig als der Profit. Außerdem wird
Wohnraum vernichtet. Gut, wenn die Rechnung nicht so einfach aufgeht.
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Datum: 29.02.2012 - 18:45 Uhr
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