Sie brauchen ein Pflegegutachten? Dann kontaktieren sie Sylvia Grünert
Pflegebedürftig zu sein, dieses Schicksal kann jeden treffen. Und das nicht nur im Alter. Auch junge Menschen können durch Krankheiten oder Unfälle plötzlich auf fremde Hilfe angewiesen sein.
(IINews) - Für häusliche oder stationäre Pflegedienste und Pflegeleistungen zahlt in der Regel die Pflegeversicherung - allerdings nur, wenn der Versicherte als pflegebedürftig eingestuft wird. Die Entscheidung über das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit und damit den Umfang der Leistungen der Kassen trifft ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Alternativ können sie aber auch ein eigenes Pflegegutachten in Auftrag geben, dies bei einem Pflegegutachter bzw. Pflegegutachterin, wie zum Beispiel Sylvia Grünert.
Sylvua Grünert erstellt ihnen ein Gutachten welches auch von der Pflegeversicherung und dem MDK anerkannt wird, Frau Grünert vertritt dabei alleine ihre Interessen, nicht die der Pflegeversicherung.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Sylvia Grünert
Pflegesachverständige
Sylvia Grünert
Zur Person: examinierte Krankenschwester, Pflegedienstleiterin, Qualitätsbeauftragte
Berufserfahrung in unterschiedlichen Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen unabhängige Pflegegutachterin
Am Blütengrund 2
04425 Taucha
kostenlos: 0800 795 84 24
E-Mail: pflegesg(at)web.de
Sylvia Grünert
Zur Person: examinierte Krankenschwester, Pflegedienstleiterin, Qualitätsbeauftragte
Berufserfahrung in unterschiedlichen Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen unabhängige Pflegegutachterin
Am Blütengrund 2
04425 Taucha
kostenlos: 0800 795 84 24
E-Mail: pflegesg(at)web.de
Datum: 26.02.2012 - 16:48 Uhr
Sprache: Deutsch
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Gesundheit & Medizin
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