Das Pflegegutachten:Verzichten sie nicht auf ihr unabhängiges Pflegegutachten
Üblicherweise wird das Pflegegutachten vom MDK der Krankenkasse erstellt. Sie sollten aber nicht darauf verzichten, ein eigenes unabhängiges Pflegegutachten erstellen zu lassen. So haben sie nicht nur Argumente für den MDK in der Hand, sondern erreichen auch oft die bessere Pflegestufeneinstufung.
(IINews) - Die Begutachtung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen ist die Grundlage für eine Einstufung als „erheblich pflegebedürftig“ und somit für den Erhalt von Leistungen. Deshalb sollten Pflegebedürftige und deren Angehörige das Verfahren und die Kriterien dieser „Bestandsaufnahme“ genau kennen,denn nicht alles, was man mit gesundem Menschenverstand
unter pflegerischer Hilfestellung versteht, ist laut Gesetz auch vom Medizinischen Dienst anzurechnen. Mit ein wenig Vorbereitung können Sie einen Beitrag dazu leisten, dass der individuelle Pflegebedarf richtig erfasst und angemessene Hilfen bewilligt werden.Noch besser ist es, ein unabhängighes Pflegegutachten erstellen zu lassen.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Unabhängige Pflegesachverständige
Sylvia Grünert
Zur Person: examinierte Krankenschwester, Pflegedienstleiterin, Qualitätsbeauftragte
Berufserfahrung in unterschiedlichen Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen unabhängige Pflegegutachterin
Am Blütengrund 2
04425 Taucha
kostenlos: 0800 795 84 24
E-Mail: pflegesg(at)web.de
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Datum: 25.02.2012 - 18:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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