Mitteldeutsche Zeitung: zu Karlsruher Urteilüber Telekommunikationsüberwachung
(ots) - Es ist die Pflicht des Staates, Verbrecher zu
verfolgen, aber er muss die Verhältnismäßigkeit wahren. Das ist der
Kern des Urteils, das die Verfassungsrichter gesprochen haben. Ein
Staatsanwalt darf sich nicht bei Belieben das Passwort zu einem
E-Mail-Account beschaffen, die Polizei darf nicht bei jeder Bewegung
im Internet aus dem Verdacht heraus die Information anfordern,
welcher Nutzer dahintersteht. Die Bereitschaft, die Kommunikation
von Bürgern zu überwachen, ist auf Seiten des Staates deutlich
gestiegen. Derlei Eingriffe in das grundgesetzlich garantierte
Post- und Fernmeldegeheimnis sollen aber nur legitim sein bei
schweren Straftaten, so die Richter.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 24.02.2012 - 19:49 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 581603
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Halle
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 116 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Mitteldeutsche Zeitung: zu Karlsruher Urteilüber Telekommunikationsüberwachung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Mitteldeutsche Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




