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Pflegegutachten und der MDK

ID: 577400

Beides gehört zusammen, wenn sie Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen wollen

(IINews) - Ob jemand Pflegeversicherungsleistungen von seiner Pflegeversicherung erhält, richtet sich nach dem Ergebnis des Pflegegutachtens. Dieses wird erstellt vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), der auch den Pflegekassen zur Verfügung steht. Aber hier ist Vorsicht geboten, denn der MDK ist, was die Einstufung in die Pflegestufe anbetrifft, sehr restriktiv. Der MDK versucht immer die Einstufung in eine Pflegestufe so niedrig wie möglich zu halten. Das kann nicht in ihrem Sinne sein, denn eine geringere Pflegestufe bedeutet auch, jeden Monat weniger Geld für die von Ihnen erbrachte Pflegeleistung. Das muss nicht sein!

Die Alternative ist die Erstellung eines privaten Pflegegutachtens durch Sylvia Grünert vom Unternehmen PflegeSG.de. Wir begutachten die Pflegebedürftigkeit in ihrem wahren Ausmaß und dokumentieren dies dann auch in dem zu erstellenden Gutachten. Gibt es hier Differenzen mit dem MDK, dann diskutieren wir dies in ihrem Namen mit dem MDK durch.

Wir sind für sie da Pflege Sylvia Grünert !



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Sylvia Grünert

Zur Person: examinierte Krankenschwester, Pflegedienstleiterin, Qualitätsbeauftragte
Berufserfahrung in unterschiedlichen Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen unabhängige Pflegegutachterin

Am Blütengrund 2
04425 Taucha

kostenlos: 0800 795 84 24



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Bereitgestellt von Benutzer: opusbonum
Datum: 20.02.2012 - 08:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 577400
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Gesundheit & Medizin


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