InternetIntelligenz 2.0 - Urteil: Rettungsfahrer trifft Teilschuld

InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Urteil: Rettungsfahrer trifft Teilschuld

ID: 566668

Urteil: Rettungsfahrer trifft Teilschuld

(pressrelations) -
2. Februar 2012. Ist ein Rettungswagen auf einer für den öffentlichen Straßenverkehr vorübergehend abgesperrten Straße entgegengesetzt zur üblichen Fahrtrichtung unterwegs, muss er dabei nicht das Einsatzhorn eingeschaltet haben. In einer solchen Sperrzone ist es ausreichend, die übrigen Verkehrsteilnehmer mittels blinkenden Blaulichtes zu erhöhter Vorsicht zu mahnen. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm (Az. I-9 U 52/11).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, kam es zu dem Unfall während eines Radrennens. Die Rennstrecke war von der Polizei abgesperrt worden und konnte vom normalen Verkehr nur an besonders dafür ausgewiesenen Stellen überquert werden. Dem betroffenen Pkw-Fahrer fiel zwar beim Überqueren des ersten Teils der Straße noch auf, dass die Sportler entgegen der sonst üblichen Richtung fuhren, doch als er den Mittelteil der Fahrbahn erreicht hatte, übersah er den ebenfalls von der "falschen" Seite kommenden Rettungswagen. Der hatte nur sein Blaulicht, aber nicht das Martinshorn eingeschaltet.

Dem unaufmerksamen Pkw-Fahrer, der nach eigenem Bekunden nur nach rechts, aber nicht nach links schaute, lässt sich aber auch nicht die gesamte Schuld an dem Unfall zuweisen. Schließlich ging von dem Rettungswagen eine erhöhte Betriebsgefahr aus, bewegte er sich doch - zwar im nichtöffentlichen Verkehrsraum und im Bestand der Rennbegleitung - entgegen der ansonsten an dieser Stelle geltenden Fahrtrichtung. Insofern hielt das Gericht eine 1/3-Mitbeteiligung des Rettungsfahrers an dem Unfall für angemessen.


Kontakt:
Redaktion Auto-Medienportal.Net
Enzer Straße 83
31655 Stadthagen
workTel.: +49(0)5721 9383988
Fax: +49(0)5721 92175
E-Mail: newsroom(at)auto-medienportal.net



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Motorradhelme von BMW mit eigenem Signet ACE: Berufspendler sollten frühzeitig losfahren
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 02.02.2012 - 17:38 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 566668
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Dieser Fachartikel wurde bisher 86 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Urteil: Rettungsfahrer trifft Teilschuld"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Auto-Medienportal.Net (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Rekordjahr 2024: Vom unwiderstehlichen Reiz des Normalen ...

Positiv-Rekorde waren 2024 rar. Walther Wuttke, der Geschäftsführer des"Autoren-Union Mobilität", konnte für das Netzwerks von Fachjournalisten einen melden: Zum ersten Mal musste dessen Leadmedium"Auto-Medienportal"in einem J ...

Alle Meldungen von Auto-Medienportal.Net



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.272
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 43


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.