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Information-Monday: Das sogenannte Eintrittsgeld

ID: 559032


(IINews) - Sicher kennen Sie neben der Protectum eG bereits einige Genossenschaften. Dazu zählen zum Beispiel die Volks- und Raiffeisenbanken oder die Sparda Banken bei Ihnen vor Ort.
Typisch für alle Genossenschaften ist die Selbstverantwortung, Selbstverwaltung und die Selbsthilfe. Um diese Organisationsform aufrecht zu erhalten, zahlt jedes neue Mitglied ein sogenanntes Eintrittsgeld. Dieses Eintrittsgeld ist als normale Verwaltungs-, Vertriebs- und Bearbeitungsgebühr zu verstehen. Es beträgt einmalig 10 Prozent von Ihrer Zeichnungssumme.
Das Geld geht dann zwar von ihrem ersten angelegten Kapital weg, die Zulage vom Staat wird aber trotzdem gespart!
Der Genossenschaftsgedanke des Eintrittsgeldes dient also nicht um Ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen, sondern um das Prinzip der Genossenschaftsarbeit aufrecht zu erhalten: sich gemeinsam unternehmerisch betätigen.
Freuen Sie sich darauf, von den Vorteilen einer starken Gemeinschaft zu profitieren!

Ihre Öffentlichkeitsbauftrage
der Protectum eG



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Bereitgestellt von Benutzer: Protectum eG
Datum: 23.01.2012 - 14:43 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 559032
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Ansprechpartner: Ramona Pistone
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Leidersbach


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Geldanlage


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