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Prämien für Depotübertrag als Rückvergütung langfristig sichern

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Privatanleger nutzen Prämien um gesponserte Depotwechsel zu vollziehen. Dabei bleibt unberücksichtigt, dass die „Wechselprämie“ nur einmalig gezahlt wird und die Kickback-Zahlungen bei der übernehmenden Bank bleiben. In der Honorarberatung erhalten Privatanleger alle Kickback-Zahlungen als Rückvergütung Jahr für Jahr erstattet.


(IINews) - Wer noch kurz vor dem Jahreswechsel sein Depot an eine andere Bank mit hohen Zinsen und Depotwechsel- oder Depotübertragprämie übertragen wollte, wurde eines Besseren belehrt. Depotüberträge bei Banken sind meist wegen des Jahresabschlusses der depotführenden Spezialbanken nur bis Mitte Dezember möglich. Einige hochverzinsliche Depotübertragungsangebote konnten sicherlich nur durch Zusage mit einem Übertrag in 2012 in Anspruch genommen werden.

Hohe Depotkosten fördern den Depotwechsel
Ein Depotwechsel zahlt sich aus. Ein Übertrag der Depotinhalte geht in der Regel recht zügig vonstatten. Werden Fonds in kostenlose Depots beim Honorarberater übertragen, dann werden auch die Kickback-Zahlungen als Rückvergütungen dem Depotinhaber gutgeschrieben. Privatanleger wechseln die Depotbanken entweder aus qualitativen Gründen oder aus Möglichkeiten von Kosteneinsparungen. Wer vorher einen Depotkostenvergleich vornimmt, die möglichen Erstattungen und die Honorar-Flatrate mit einbezieht erhält eine persönliche Kostenkalkulation. Mit einem Geldanlagecheck kontrollieren Privatanleger ihr Vermögen und hinterfragen die Wirksamkeit der Anlagepolitik sowie ihrer Ziele für das Depotvermögen. Depotgebühren vergleichen und die Rendite der Geldanlagen erhöhen, das ist bei einem Honorarberater möglich. Die Einsparungen für Privatanleger können durch die Rückvergütung der Bestandsprovisionen bei Fonds sowie die Erstattung von Innenprovisionen bei Anlagezertifikaten recht hoch sein. Je mehr Rückvergütungen anfallen, je höher steigt die Rendite für den Anleger.

Prämien für den Depotübertrag und den Depotwechsel?
Viele Banken zahlen für den Depotwechsel Prämien in Gold oder in Geld. Die Honorarberatung zahlt Rückvergütungen aber keine Prämien für den Depotübertrag. „Die Prämie wird durch das Volumen und den Inhalt des Depots bestimmt“, also der Honorar-Kunde bestimmt selbst die Höhe der Rückvergütung durch die Einlieferung der Depotbestände. Die „Prämie“ für den Depotübertrag zum Honorarberater ist die „Rückvergütung“. Rückvergütungen werden laufend vorgenommen, nicht nur im Jahr des Depotübertrags, sondern immer dann, wenn der Honorarberater die Kickback-Zahlungen erhält.





Im Vermögensmanagement bieten unabhängige Vermögensverwaltungen, vermittelt durch Honorarberater ebenfalls die Auszahlung von Rückvergütungen an Honorarkunden. Werden Fonds eingeliefert oder nach dem Depotübertrag gekauft, so bieten auch die eingelieferten Fonds Chancen „Prämien“ als Rückvergütungen zu erhalten.

Für die Auflösung eines Depots ist in der Regel keine Kündigung erforderlich. Die Übertragung der Wertpapiere erfolgt kostenlos. Mit einem Depotübertragungsauftrag wird das Depot von der ursprünglichen Depotbank eingezogen. Im Auftrag sind Angaben zur Löschung und zur Übertragung der steuerlichen „Verrechnungstöpfe“ für die Abgeltungssteuer enthalten. Ein Freistellungsauftrag sollte für das laufende Steuerjahr gesondert gestellt werden. Die Höhe des Freistellungsauftrages soll die Differenz aus der maximalen Höhe und den bereits erhaltenen Kapitalerträgen nicht übersteigen.
(Bildquelle: Fotolia)

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Bereitgestellt von Benutzer: Joachim Wehnsen
Datum: 05.01.2012 - 21:37 Uhr
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Kategorie:

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