InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Fristolse Kündigung während der Freistellung

ID: 546374

(LifePR) - Wenn ein Angestellter seine Pflichten schwer verletzt, kann der Arbeitgeber ihn auch nach seiner Freistellung noch fristlos feuern. In dem zugrunde liegenden Fall war ein Firmenkundenbetreuer einer Düsseldorfer Bank mit umfangreichen geschäftlichen Vollmachten ausgestattet. Mitte 2010 wurde vereinbart, dass er zum Ende des Jahres ausscheidet und von Juli bis Dezember 2010 freigestellt ist, seine Bezüge aber weiter erhält. Ende Juni schickte der Angestellte dann fast 100 E-Mails mit insgesamt 1660 Dateianhängen an seine private E-Mail-Adresse. Dazu zählten Kundendaten, Dokumente zu Firmenkrediten und Risikoanalysen für Unternehmen, also sensible Daten, die dem Bankgeheimnis unterliegen. Nachdem die Bank davon erfuhr, schickte sie, obwohl der Arbeitnehmer bereits freigestellt war, die außerordentliche Kündigung. Dagegen wehrte er sich mit einer Klage und hatte zunächst vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Main sogar Erfolg. Die Begründung: Um eine fristlose Kündigung zu begründen, komme es auf die Prognose künftigen Verhaltens an. Und da der Angestellte bereits freigestellt war, gebe es keine Wiederholungsgefahr. Das sah das Hessische Landesarbeitsgericht allerdings anders: Der Mann habe geheime Bankdaten mitgenommen und damit das Vertrauen des Arbeitgebers so schwer erschüttert, dass der Bank nicht zuzumuten sei, noch bis Ende des Jahres das Gehalt zu zahlen. Die Schutzbehauptung, er habe die Daten nicht weitergeben und nur zu Trainingszwecken verwenden wollen kauften ihm die Richter laut ARAG Experten nicht ab ( LAG Hessen, Az.: 7 Sa 248/11).



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Kein Weihnachtsgeld bei Kündigung Wenn Ausbilder die Schulbank drücken
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 28.12.2011 - 10:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 546374
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Bildung & Beruf


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 96 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Fristolse Kündigung während der Freistellung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Elternängste: Medien, Schule, Zukunftsangst ...

Eltern wollen alles richtig machen: Sicherheit geben, Chancen eröffnen, Werte vermitteln. Doch eine aktuelle Studie der Körber Stiftung zeigt, dass viele an ihre Grenzen stoßen. 79 Prozent fühlen sich im Alltag belastet, jede dritte Mutter sogar ...

Alltag auf dem Campus: Das müssen Erstis wissen ...

Runddrei Millionen Studierendeschlagen im Herbst ein neues Kapitel auf: Und das findet auf dem Campus statt. Der Wechsel von der Schule an die Hochschule bedeutet für Studis einen großen Schritt in die Eigenverantwortung. Hochschulen erleichtern de ...

ARAG, stimmt das? ...

Ein zerrissenes Testament ist nicht gültigStimmt. Denn mit dem eindeutigen Zerreißen eines Testaments in der Mitte ist das Dokument vernichtet und der Erblasser gibt zu verstehen, dass er es widerrufen will. Daran ändert laut ARAG Experten auch di ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.276
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 49


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.