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Mit dem Meister-BaföG fast die Hälfte der Kosten sparen

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IHK-Weiterbildung weist auf gesetzliche Regelung hin / Förderbeiträge für angehende Fachwirte oder Betriebswirte

(PresseBox) - Durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - sogenanntes "Meister-BaföG" - können Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanzielle Unterstützung in grundsätzlich allen Berufsbereichen erhalten. "Fast die Hälfte der Lehrgangskosten können so übernommen werden", sagt Otto Brandenburg, Geschäftsführer der Weiterbildungsgesellschaft der IHK Bonn/Rhein-Sieg: "Die übrigen Kosten können zusätzlich als Darlehen finanziert werden."
Ein Beispiel macht das deutlich: Ein Teilnehmer erhält bei Lehrgangskosten von 1.900 Euro einen Zuschuss von 30,5 Prozent (579,50 Euro). Die restlichen 1.320,50 Euro können über die KfW-Bank finanziert werden. In diesem Falle gibt es nach bestandener Prüfung einen weiteren Zuschuss von 25 Prozent (330,13 Euro). Somit müssen vom Teilnehmer lediglich 990,37 Euro an die KfW zurück gezahlt werden. "Auch in unserer Region stellen wir eine verstärkte Nachfrage fest. Das gilt insbesondere für die neue Förderung der Fortbildungen in Teilzeitform", so Brandenburg.
Eine ausführliche Beschreibung des "Meister-BAFöG" mit zahlreichen Rechenbeispielen und der Möglichkeit zum Download von Informationsbroschüren gibt es unter www.meister-bafoeg.info. Nähere Informationen erteilt auch die Weiterbildungsgesellschaft der IHK Bonn/Rhein-Sieg, Kautexstraße 53, 53229 Bonn, unter Telefon 0228/97574-0 oder per E-Mail info(at)wbz.bonn.ihk.de.



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Datum: 16.11.2011 - 14:19 Uhr
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