InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

BGH: Keine Sicherungsverwahrung für Bankräuber

ID: 504119

(dts) - Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen einen Bankräuber aufgehoben und den Wegfall der Unterbringung angeordnet. Dem Urteil zufolge reichen Gefahren für Vermögen oder Eigentum nicht aus, um Sicherungsverwahrung anzuordnen. Ebenso wenig wie die bloße Beeinträchtigungen der psychischen Befindlichkeit oder der Freiheit der Willensbetätigung. Die Sicherheitsverwahrung sei nur im Ausnahmefall und beim konkreten Risko schwerer Gewalt- oder Sexualstraftaten zulässig. Im konkreten Fall hatte ein Mann seit 28 Jahren immer wieder Überfälle verübt. Dabei benutzte er aber stets nur Spielzeugpistolen und vermied körperliche Gewalt.



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Wetter: Wechselnd bewölkt mit einzelnen Schauern Baskische Untergrundorganisation ETA gibt Terror-Strategie auf
Bereitgestellt von Benutzer: dts
Datum: 20.10.2011 - 19:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 504119
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Stadt:

Karlsruhe


Telefon: 01805-998786-022

Kategorie:

Vermischtes


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 116 mal aufgerufen.



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.295
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 259


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.