Klageverfahren des "Boot"-Kameramanns vertagt
(ots) - Stuttgart. Das Landgericht Stuttgart hat das
Klageverfahren wegen Nachvergütung, das der Chefkameramann der
Filmproduktion "Das Boot", Jost Vacano, gegen den Südwestrundfunk
(SWR) und sieben weitere ARD-Anstalten wegen der Ausstrahlungen des
Films angestrengt hat, vertagt.
Am Donnerstag, 13. Oktober 2011, verkündete der Vorsitzende den
Spruch der 17. Zivilkammer, wonach das Verfahren bis zur
rechtskräftigen Entscheidung über eine vor dem Landgericht München
anhängige Klage ausgesetzt wird, die Vacano nach dem sogenannten
"Bestsellerparagrafen" u.a. gegen die Filmproduzentin erhoben hat.
Das Stuttgarter Gericht hatte schon in der mündlichen Verhandlung am
27. Juli 2011 zu erkennen gegeben, dass im Zusammenhang mit dem
"Bestsellerparagrafen" viele Rechtsfragen noch ungeklärt sind, und
dass es für seine Entscheidung darauf ankommen könnte, ob Vacano in
dem Münchner Verfahren eventuell weitere Zahlungen zugesprochen
werden. Damit ist die Entscheidung in dem vorliegenden Rechtsstreit
in weite Ferne gerückt.
Der SWR und die übrigen beklagten ARD-Anstalten gehen allerdings
davon aus, dass die gegen sie erhobenen Ansprüche in jedem Fall
unbegründet sind, weil sie für die Sendungen des Films
Lizenzzahlungen in Millionenhöhe geleistet und daher keine
unangemessenen Vorteile aus der Nutzung des Films gezogen haben.
Pressekontakt:
Wolfgang Utz, Tel.: 0711/929-1030, E-Mail: wolfgang.utz(at)swr.de
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Datum: 13.10.2011 - 12:31 Uhr
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