InternetIntelligenz 2.0 - Bundesgerichtshof entscheidet zugunsten Microsoft

InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Bundesgerichtshof entscheidet zugunsten Microsoft

ID: 495366

Bundesgerichtshof entscheidet zugunsten Microsoft

(pressrelations) -
Rechtsstreit über Windows-Software mit Echtheitszertifikaten, BGH weist Revision von Händler zurück

Unterschleißheim, 07. Oktober 2011. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Echtheitszertifikate (Certificates of Authenticity, kurz COAs) für Microsoft Computerprogramme nur mit Zustimmung von Microsoft auf Datenträgern angebracht und verkauft werden dürfen. Der BGH verbot damit die bei Gebrauchtsoftware Händlern weit verbreite Praxis, Microsoft Echtheitszertifikate (COAs) auf nicht zugehörigen Datenträgern anzubringen und zu verkaufen. Grund dafür ist, dass die in den Echtheitszertifikaten enthaltene Aussage über die Herkunft und Echtheit des mit ihnen verkauften Produkts nur von Microsoft getroffen werden darf. Die Entscheidungsgründe werden in einigen Wochen veröffentlicht.

"Der Missbrauch von Microsoft Echtheitszertifikaten hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen!? sagt Dr. Swantje Richters, Justitiarin bei Microsoft Deutschland. "Umso wichtiger ist es, dass mit der Entscheidung des BGH ein klares Signal an die betroffenen Händler gesendet wird.?

Seit vielen Jahren werden Original Microsoft Produkte manipuliert. Insbesondere werden Microsoft Echtheitszertifikate von dem ursprünglichen Softwareprodukt getrennt und mit anderen Produkten wieder in den Verkehr gebracht. Ein Echtheitszertifikat ist aber gerade keine Software-Lizenz, sondern ein Aufkleber zum leichteren Erkennen von lizenzierten Original-Produkten. Die Kennzeichnung als Originalprodukt bezieht sich nur auf das Produkt, mit dem das Echtheitszertifikat ursprünglich zusammen in den Verkehr gebracht worden ist. Da diese Aussage über die Echtheit nur von Microsoft bzw. dem hierzu autorisierten Lizenznehmer getroffen werden kann, dürfen nicht autorisierte Dritte COAs nicht auf anderen Produkten anbringen und zusammen mit diesen verkaufen. Dies haben bereits das Landgericht und das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt (Entscheidung vom 12.11.20010, Az.: 6 U 160/08). "Daher begrüßen wir diese Klarstellung des BGH sehr.? kommentiert Dr. Swantje Richters, "Die Kreativität der Softwarefälscher ist sehr groß und wir sind zuversichtlich, dass dieses Urteil einen weiteren Meilenstein bei der Bekämpfung der Software Produktpiraterie darstellt.?






Microsoft Deutschland GmbH
Die Microsoft Deutschland GmbH ist die 1983 gegründete Tochtergesellschaft der Microsoft Corporation/Redmond, U.S.A., des weltweit führenden Herstellers von Standardsoftware, Services und Lösungen mit 69,94 Mrd. US-Dollar Umsatz (Geschäftsjahr 2011; 30. Juni 2011). Der operative Gewinn im Fiskaljahr 2011 betrug 23,15 Mrd. US-Dollar. Neben der Firmenzentrale in Unterschleißheim bei München ist die Microsoft Deutschland GmbH bundesweit mit sechs Regionalbüros vertreten und beschäftigt rund 2.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Verbund mit rund 37.000 Partnerunternehmen betreut sie Firmen aller Branchen und Größen. Das European Microsoft Innovation Center (EMIC) in Aachen hat Forschungsschwerpunkte in IT-Sicherheit, Datenschutz, Mobilität, mobile Anwendungen und Web-Services.

Ein Bild zu dieser Meldung finden Sie unter:
http://www.microsoft.com/germany/presseservice/news/bilddatenbank.mspx?id=4160


Ansprechpartner Microsoft
Heiko Elmsheuser
Leiter Unternehmenskommunikation
+49(0)89/3176-5000
prserv(at)microsoft.com

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Würzburger Studenten bestellen schneller billiger.de-News: Lego City ist günstiger als im Vorjahr
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 07.10.2011 - 16:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 495366
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Dieser Fachartikel wurde bisher 120 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Bundesgerichtshof entscheidet zugunsten Microsoft"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Microsoft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Microsoft



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.290
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 61


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.