InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Wissenswerte Informationen zur Pflegeversicherung

ID: 489238

Durch eine fachkompetente und mitmenschliche Betreuung von Pflegebedürftigen wird das Recht auf eine würdige Lebensführung gestärkt. Wie alle professionellen Leistungen am Mitmenschen verursacht auch die Pflege einen erheblichen Kostenaufwand, den nicht alle Betroffenen alleine tragen können.

(IINews) - Diesem Problem begegnete der Gesetzgeber im Jahr 1995 mit der Einführung der Pflegekasse. Mittlerweile ist jeder gesetzlich oder privat Krankenversicherte zur Teilnahme am Pflegeversicherungssystem verpflichtet. Wissenswertes über seine Funktion berichtet die Euskirchener Tagespflege Wohlfühlen Plus.

Die Pflegeversicherung unterstützt die Erbringung von Pflegeleistungen an bedürftige Personen. Pflegebedürftigkeit besteht nach ihrer Definition, wenn ein Mensch wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Gründe für seine Alltagsverrichtungen der Unterstützung anderer Personen bedarf.

Die Pflegeversicherung übernimmt Kosten, wenn sich die Pflegebedürftigkeit dauerhaft über wenigstens sechs Monate erstreckt. Ihr Leistungsumfang richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Patienten, insbesondere nach dem Umfang der Pflegebedürftigkeit, der in drei Pflegestufen eingeteilt wird.

Pflegestufe I
Personen, die in Pflegestufe I eingeteilt werden, brauchen für wenigstens zwei Alltagstätigkeiten und Teile der Haushaltsführung, fremde Hilfe. Der Umfang der notwendigen Unterstützung liegt bei mindestens 90 Minuten, von denen 45 Minuten auf pflegerische Tätigkeiten entfallen.

Pflegestufe II
Für eine Einordnung in Pflegestufe II muss die Pflegebedürftigkeit drei Alltagstätigkeiten umfassen und einen Zeitumfang von wenigstens drei Stunden erreichen, von denen zwei Stunden auf die sogenannte Grundpflege entfallen.

Pflegestufe III
Personen, denen Pflegestufe III bescheinigt wird, brauchen Tag und Nacht pflegerische Hilfe. Der Zeitaufwand der Betreuung beträgt mindestens fünf Stunden täglich, von denen vier Stunden auf die Grundpflege entfallen.

Die Pflegekasse weist pflegebedürftigen Personen auf Antrag eine Pflegestufe zu. Zur Antragstellung sind sie selbst sowie ihre Bevollmächtigten berechtigt. Die Einstufung ist eine Einzelfallentscheidung, die von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) getroffen wird. Für die Antragsbearbeitung bleiben der Pflegekasse seit der Pflegerechtsreform von 2008 maximal fünf Wochen Zeit.





Der Eintritt der Pflegebedürftigkeit und die notwendigen Formalitäten stellen sich häufig als große Herausforderung für alle Betroffenen heraus. Die Pflegeprofis der Euskirchener Tagespflege Wohlfühlen Plus helfen ihren Klienten und deren Angehörigen in dieser Lebensphase gerne mit umfassenden Informationen und tatkräftiger Unterstützung.

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Pressekontakt

Wohlfühlen Plus
Karola Robbel

Kirchwall 16a
53879 Euskirchen
Tel.: 0 22 51 – 8 10 69 30
Fax: 0 22 51 – 8 10 69 31
Mobil: 0172 – 97 00 537

E-Mail: mail(at)wohlfuehlenplus.de
Homepage: www.wohlfuehlenplus.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Wissenswerte Informationen zur Pflegeversicherung Gesundheitsversorgung in Deutschland weist große regionale Unterschiede auf
Bereitgestellt von Benutzer: PR-Blickpunkt
Datum: 28.09.2011 - 14:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 489238
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Karola Robbel
Stadt:

Euskirchen


Telefon: 02251-8106930

Kategorie:

Gesundheit & Medizin


Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung

Dieser Fachartikel wurde bisher 222 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Wissenswerte Informationen zur Pflegeversicherung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Karola Robbel (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Die Pflegeberatung – Orientierung im Bestimmungsdickicht ...

Ohne fachliche Kenntnisse ist all dies kaum zu bewältigen. Aus diesem Grund besteht seit dem 1. Januar 2009 ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegeberatung. Über Inhalt und Ziele der Pflegeberatung berichtet die Euskirchener Tagespflege Wohlfühlen Pl ...

Erinnerungsarbeit in der pflegerischen Betreuung ...

Die Euskirchener Tagespflege Wohlfühlen Plus engagiert sich seit vielen Jahren für die besonderen Bedürfnisse von demenzerkrankten Menschen. Zu den speziellen Herausforderungen im Umgang mit diesem Patientenkreis gehört für sie ein individuelles ...

Alle Meldungen von Karola Robbel



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.218
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 41


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.