Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Thema U-Bahn-Schläger:
(ots) - Was ist die angemessene Strafe für einen
Heranwachsenden, der auf einen am Boden liegenden Menschen eintritt
wie auf ein morsches Stück Holz? Diese Frage hatte angesichts der
erschütternden Video-Bilder in den vergangenen Monaten für viele
Diskussionen gesorgt. Jetzt hat das Landgericht Berlin Recht
gesprochen. Es ist gut, dass der Gymnasiast im hellblauen Hemd, der
so wenig dem Klischee eines Straßenschlägers entspricht, nicht mit
einer Bewährungsstrafe davonkommen soll. Er hat seit der Tat am 23.
April allerdings noch keinen einzigen Tag in Haft verbringen müssen.
Ein Haftbefehl wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Auch nach
dem jetzigen Urteil droht ihm bis zu dessen Rechtskraft vorerst kein
Freiheitsentzug. Aber das Gericht hat unmissverständlich klar
gemacht, dass die Tat, bei der dem Täter das Schicksal des Opfers
gleichgültig gewesen sei, nur mit einer Gefängnisstrafe geahndet
werden kann - Alkoholisierung hin, familiäre Probleme her. Vom Opfer
sprach gestern übrigens kaum jemand. Es leidet bis heute an den
Folgen der brutalen Attacke.
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Datum: 19.09.2011 - 21:30 Uhr
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