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Verfalldatum von Arzneimitteln weit mehr als Empfehlung /
Pharmazeutische Zeitung: Zweite-Wahl-Arzn

ID: 476778

(ots) - Die Einnahme von Medikamenten nach Überschreiten
ihres Verfalldatums kann riskant sein - darin stimmt die überwiegende
Mehrzahl der Apotheker mit den gesetzlichen Bestimmungen überein.
Dennoch wird das Verfalldatum immer wieder öffentlich verharmlos. Ein
aktuelles Beispiel ist ein Bericht eines Fernsehsenders, dessen
Informationssendung in dieser Woche fälschlicherweise dazu riet,
"Verfalldaten als Empfehlung zu betrachten" und nur bei äußerlich
erkennbaren Qualitätsmängeln, wie zerbröckelten Tabletten, auf die
Einnahme verfallener Arzneimittel zu verzichten.

Apotheker Prof. Dr. Theo Dingermann, Mitglied der Chefredaktion
der Pharmazeutischen Zeitung, kritisiert dies scharf: "Eine
Haltbarkeitsangabe zu einem Arzneimittel ist keineswegs eine
Kennzeichnung, die auf eine Verpackung aufgedruckt wurde, weil dort
noch Platz war. Im Gegenteil: Diese Angabe ist Teil der Zulassung des
Arzneimittels, und sie basiert auf umfangreichen experimentellen
Daten." Die Relevanz und Verbindlichkeit dieser Angabe ist daran
erkennbar, dass nach dem Arzneimittelgesetz ein Arzneimittel die
Verkehrsfähigkeit unter anderem dann verliert, wenn das Verfalldatum
überschritten ist.

"Ein Geschäftsmodell, wie es unter dem Label 'Nobody is perfect'
für Designer erlaubt ist, ist bei Arzneimitteln aus gutem Grund nicht
möglich. Zweite Wahl-Arzneimittel gibt es nicht und darf es auch
nicht geben! Wenn ein von den Medien stark nachgefragter
Arzneimittelexperte die Relevanz des Haltbarkeitsdatums relativiert,
wird dies von vielen Menschen so verstanden, dass man diese Angabe
tatsächlich auch ignorieren kann. Aus pharmazeutischer Sicht ist dies
völlig inakzeptabel und aus rechtlicher Sicht derzeit auch nicht
haltbar", sagt Dingermann.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter
www.abda.de und http://tinyurl.com/3lkxsy2







Pressekontakt:
Dr. Ursula Sellerberg, MSc
Stellv. Pressesprecherin
Tel.: 030 - 40004 134
Mail: u.sellerberg(at)abda.aponet.de
www.abda.de

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Datum: 09.09.2011 - 11:29 Uhr
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