InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Die Folgen der finanziellen Schieflage der Flugline Air Berlin

ID: 469377

Welche Auswirkungen hat die finanzielle Schieflage der Fluggesellschaft Air Berlin für die Arbeitnehmer?

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander BredereckFachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck

(IINews) - Presseberichten zufolge sollen bei der zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft eine Reihe von weitgehenden Einsparungen vorgenommen werden. Die Airline plant nach einem Bericht der Stuttgarter Nachrichten die Streichung von vielen in- und ausländischen Flügen. Der Spiegel berichtet in seiner Ausgabe vom 22.8.2011, dass Air Berlin Verluste macht und dass der Aktienkurs zerbröselte. Ob auch Arbeitsplätze in Gefahr sind, ist bislang nicht bekannt.

Im Zusammenhang mit dem Zugang einer Kündigung stellt sich für den betroffenen Arbeitnehmer immer die Frage: Soll man Kündigungsschutzklage einreichen? Zumindest wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, ist die Klage auch bei Vorliegen eines Sozialplans fast immer ratsam. Aus folgenden Gründen:

1. Meistens lässt sich im Klageverfahren eine Aufstockung der Abfindung erreichen.

2. Man kann die Höhe der Abfindung klären und muss sich nicht später mit dem Arbeitgeber darüber streiten.

3. Der Arbeitnehmer erhält einen Titel, aus dem bei Nichtleistung des Arbeitgebers sofort vollstreckt werden kann.

4. Es lassen sich diverse Ansprüche mitregeln, z.B. die Vererbbarkeit der Abfindungsforderung, Arbeitszeugnis, Freistellung, Urlaubsabgeltung, Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw.

Wer klagen will, muss die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht einreichen. Wer nicht klagt, muss bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses warten. Wenn der Arbeitgeber nicht (vollständig) zahlt, muss ggf. auf Zahlung geklagt werden. Es dauert dann natürlich entsprechend länger, bis man einen Titel erhält.

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Wenn Ihnen eine Kündigung zugeht, haben Sie nur drei Wochen für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz erhalten oder sich eine gute Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes sichern wollen, müssen Sie die Klage rechtzeitig einreichen bzw. einen Rechtsanwalt hiermit beauftragen. Sollte ein Sozialplan einschlägig sein und eine Höchstbegrenzung enthalten, lohnt es sich für ältere Arbeitnehmer, diese dahin prüfen zu lassen, ob Ihnen gegenüber ein Verstoß gegen das Altersdiskriminierungsverbot vorliegt.





Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin

Berlin, 22.08.2011

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Zweigstelle Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Fachanwalt(at)Arbeitsrechtler-in.de

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitnehmer:

•Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
•Vertretung bei Statusklagen (Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft für sogenannte „Scheinselbständige“ )
•Vertretung bei Streitigkeiten über Arbeitsentgelt
•Vorbereitung und Beratung bei Aufhebungsverträgen
•Beratung zu Abmahnungen und zum Vorgehen bei Erhalt einer unberechtigten Abmahnung
•Beratung zu Arbeitsverträgen
•Beratung und Vertretung bei innerbetrieblichem Mobbing oder Bossing
•Beratung zu Versetzung und Änderungskündigung
•Beratung und Vertretung in Zeugnisstreitigkeiten
•Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitgeber:

•Gestaltung von Arbeitsverträgen
•Überarbeitung von Arbeitsverträgen
•Handlungsanleitungen für den Umgang mit Arbeitsverträgen
•Vorbereitung von Kündigungen, Vertretung im Kündigungsschutzprozess
•Vorbereitung und Beratung von Aufhebungsverträgen
•Beratung zu Abmahnungen und zum gerichtsfesten Verfassen von Abmahnungen
•Beratung des Arbeitgebers bei innerbetrieblichem Mobbing, oder Mobbingvorwürfen des Arbeitnehmers
•Beratung zum Direktionsrecht (Weisungsrecht) und zu Versetzung, Änderungskündigung
•Beratung und Vertragsgestaltung zum Schutz der Betriebsgeheimnisse
•Beratung zu (nachvertraglichen) Wettbewerbsverboten
•Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
•Beratung bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat
•Beratung bei Verhandlungen mit dem Personalrat
•Betriebsverfassungsfragen und Mitbestimmungsrechte
•Beratung und Begleitung bei der Verhandlung von Sozialplänen, Interessenausgleichen, Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen
•Schlichtung
•Vertretung im Verfahren vor den Einigungsstellen
•Begleitung und Beratung bei Betriebsratswahlen im Unternehmen
•Gestaltung und Beratung bei Abschluss von Verträgen mit freiberuflichen Mitarbeitern
•Gestaltung von Handelsvertreterverträgen, Begleitung bei der Verhandlung von Handelsvertreterverträgen
•Kündigung von Handelsvertreterverträgen

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Seit vielen Jahren sind wir vor allem in den Schwerpunkten Arbeits- und Mietrecht als Rechtsanwälte tätig. Diese Erfahrung vertiefen wir durch regelmäßige Fortbildung und ständigen fachlichen Austausch. So können wir mögliche Streitpunkte bereits bei der Gestaltung Ihrer Verträge und Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrem Sinne regeln. Durch eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und der Prozessrisiken zeigen wir bereits im Vorfeld auf, wo eine außergerichtliche Regelung sinnvoll ist. Lassen sich Ihre Interessen nur in einem Rechtsstreit durchsetzen, überzeugen wir das Gericht mit einer kompetenten Darstellung der Sach- und Rechtslage. Die Zwangsvollstreckung aus den für Sie erstrittenen Urteilen betreiben wir schnell und fantasievoll. Wir freuen uns auf eine langjährige und persönliche Zusammenarbeit mit Ihnen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der enge und vertraute Kontakt mit unseren Mandanten neben der fachlichen Kompetenz von wesentlicher Bedeutung für den Erfolg unserer Tätigkeit ist.



Leseranfragen:

Bredereck Willkomm Am Festungsgraben 1 10117 Berlin Tel.: (030) 4000 4999 Ansprechpartner: Herr Kempchen



PresseKontakt / Agentur:

Bredereck Willkomm Am Festungsgraben 1 10117 Berlin Tel.: (030) 4000 4999 Ansprechpartner: Herr Kempchen



drucken  als PDF  an Freund senden  Modernes Verkaufen? Neuromarketing revolutioniert Vertriebstraining Prüfung nach Ökodesign-Richtlinie bei ServiceForce.Com
Bereitgestellt von Benutzer: Bredereck
Datum: 29.08.2011 - 12:53 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 469377
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Fabian Kempchen
Stadt:

Berlin


Telefon: (030) 4000 4999

Kategorie:

Dienstleistung


Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 29.08.2011

Dieser Fachartikel wurde bisher 177 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Die Folgen der finanziellen Schieflage der Flugline Air Berlin"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Alexander Bredereck (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Psychische Erkrankungen schützen vor Kündigung nicht. ...

Grundsätzlich sind verhaltensbedingte Kündigungen nur dann wirksam, wenn neben den objektiv vorwerfbaren Verfehlungen des Arbeitnehmers auch ein schuldhaftes tun vorliegt. Arbeitnehmer, die aufgrund einer psychischen Erkrankung, zum Beispiel Burn-O ...

Tierhaltung in Wohnungen ...

Mit dieser Frage hat sich bereits der Bundesgerichtshof befasst (BGH, Urteil v. 14.11.2007, Az. VIII ZR 340/06): Die Klausel ist unwirksam. Der Vermieter darf das Halten von Kleintieren nicht verbieten, weil dies zum vertragsgemäßen Gebrauch gehör ...

Alle Meldungen von Alexander Bredereck



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.216
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 383


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.