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Auszubildende benötigen keine Lohnsteuerkarte 2011

ID: 458055

(LifePR) - Für alle Jugendlichen, die im Jahr 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnen, ledig sind und keine Kinder haben, gibt es eine Vereinfachungsregelung.
Demnach reicht es aus, wenn die Auszubildenden ihrem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass es sich um ihr erstes Dienstverhältnis handelt. Gleichzeitig muss die Identifikationsnummer, das Geburtsdatum und die Religionszugehörigkeit mitgeteilt werden.
Der Arbeitsgeber unterstellt dann die Lohnsteuerklasse I und führt die entsprechend berechnete Lohnsteuer an das Finanzamt ab. Als Beleg dient die Erklärung des Auszubildenden.
Lediglich Auszubildende, die verheiratet sind oder Kinder haben, müssen beim Finanzamt eine Ersatzbescheinigung - diese ist immer dann erforderlich, wenn für den Arbeitnehmer 2010 keine Lohnsteuerkarte ausgestellt wurde - beantragen und dem Arbeitgeber vorlegen.



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Datum: 08.08.2011 - 14:00 Uhr
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