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Vollmacht und Verfügung – Vorkehrungen für unvermittelte Abhängigkeit

ID: 443498

Die unabhängige Lebensführung kann von einem Augenblick zum nächsten unmöglich werden. Liegt die Qualität des eigenen Lebens erst in der Hand der Mitmenschen, kann es, gerade bei eingeschränkter Artikulationsfähigkeit, schwer werden, den eigenen Bedürfnissen und Ansprüchen Geltung zu verschaffen.

(IINews) - Aufgrund ihrer alltäglichen Erfahrung in der häuslichen Intensivbetreuung wissen die Mitarbeiter des L&W Intensivpflegedienstes um die Macht unerwarteter Schicksalsschläge. Sie raten darum, sich intensiven mit den Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung auseinanderzusetzen.

Der deutsche Gesetzgeber legt großen Wert auf die Selbstbestimmtheit des menschlichen Lebens. Der freie Wille des Menschen soll auch dann Beachtung finden können, wenn er selbst nicht mehr in der Lage ist, diesen wirksam zu vertreten oder überhaupt zu artikulieren. Aus diesem Grund hat jedermann das Recht, rechtsverbindliche Vorkehrungen zu treffen, die seine Selbstbestimmung für den Fall garantieren, dass er sein Leben nicht auf sich gestellt regeln kann.

Durch eine Vorsorgevollmacht wird eine andere Person berechtigt, vereinzelte Angelegenheiten oder die gesamte Lebensführung des Bevollmächtigenden zu regeln, sofern er dies nicht mehr selbst tun kann. Die bevollmächtigte Person wird ohne weitere Umstände zum Vertreter des Bevollmächtigenden und nur dort durch ein Gericht kontrolliert, wo es unumgänglich ist. So kann die Bestellung eines gerichtlich bestimmten Vertreters vermieden werden.

Sollte eine Lebenssituation entstehen, in der die Fähigkeit zur selbstständigen Regelung rechtlicher Angelegenheiten verloren geht, ist eine Rechtsbetreuung zu bestellen. Mit der Betreuungsvollmacht wird im Voraus bestimmt, wer diese vertrauensvolle Position einnehmen soll und auch, wem sie nicht übertragen werden darf. Weitere Vorgaben ermöglichen es, die Beachtung von Lebensgewohnheiten und besonderen Bedürfnissen für den Fall der eigenen Rechtsunmündigkeit sicherzustellen.

Selbstbestimmung ist besonders wichtig, wenn es um die Frage geht, ob und unter welchen Umständen medizinische Maßnahmen in Anspruch genommen werden. Eine Patientenverfügung legt dies für Umstände fest, unter denen der Verfügende, beispielsweise aufgrund von Bewusstlosigkeit, seinen Willen nicht äußern kann. Die Patientenverfügung ist Ausdruck des Rechts und tief verwurzelten menschlichen Bedürfnisses, über das eigene Leben und Sterben zu verfügen.





Die Anfertigung rechtsverbindlicher Vollmachten und Verfügungen ist recht kompliziert und erfordert in jedem Fall die Beratung durch einen Fachexperten. Die Pflegespezialisten des L&W Intensivpflegedienstes unterstützen gerne alle Vorsorgewilligen durch weiterführende Informationen.


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L & W Intensivpflegedienst Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Ansprechpartner: Sven Liebscher
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82152 Planegg
Telefon: 0 89 / 75 97 94 90
Fax: 0 89 / 75 97 96 24
E-Mail: mail(at)lw-intensiv.de
Homepage: www.lw-intensiv.de



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Datum: 19.07.2011 - 15:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Gesundheit & Medizin


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