InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Stichwort des Monats Juli: Gewerbeuntersagung

ID: 434809

Wann kann die Ausübung eines Gewerbes untersagt werden?

(IINews) - In Deutschland muss jede Gewerbeausübung dem Gewerbeamt angezeigt werden. Für bestimmte Arten von Gewerbetätigkeiten - z. B. Makler und Bauträger, Gaststätten oder Bewachungsunternehmen - ist eine besondere Gewerbeerlaubnis nötig, für de-ren Erteilung der Antragsteller unter anderem seine persönliche Zuverlässigkeit glaubhaft machen muss. Das Gewerbeamt kann jedoch die Ausübung eines Gewerbes auch nachträglich untersagen. Häufigster Grund für eine Gewerbeuntersagung ist "Unzuverlässigkeit" im Sinne von § 35 Gewerbeordnung. Von dieser wird insbesonde-re bei hohen Steuerschulden oft ausgegangen. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung stellt dazu einige einschlägige Gerichtsurteile vor.

Fall 1: Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden
Als unzuverlässig wird ein Gewerbetreibender zum Beispiel dann angesehen, wenn er seinen Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt nicht nachkommt. So wies das Oberverwal-tungsgericht Rheinland-Pfalz die gegen eine Gewerbeuntersagung gerichtete Klage eines Gastronomen ab. Der Betreiber eines China-Restaurants hatte wiederholt keine Steuererklä-rungen und Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben. Er hatte erhebliche Steuerschulden; auch Lohnsteuer hatte er teilweise nicht abgeführt. Ebenfalls bestanden Beitragsrückstände bei der gesetzlichen Krankenkasse. Schließlich wurde ihm die Ausübung seines Gewerbes untersagt. Dagegen wandte er sich mit einer Klage. Hauptargument war, dass während des mittlerweile laufenden Insolvenzverfahrens eine Gewerbeuntersagung aufgrund seiner Steu-erschulden nach § 12 Gewerbeordnung nicht zulässig sei. Das Gericht betonte jedoch, dass seine Unzuverlässigkeit schon deshalb erwiesen sei, weil er auch vor Eröffnung des Insol-venzverfahrens Umsatz- und Lohnsteuer nicht abgeführt und die notwendigen Steuererklä-rungen nicht abgegeben habe. Auch nach der vorläufigen Freigabe der Fortsetzung des Ge-werbes durch die Insolvenzverwalterin sei der Mann seinen Erklärungspflichten nicht nach-gekommen. Änderungen in seinem Verhalten seien nicht zu erwarten.




Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.11.2010, Az. 6 A 10676/10

Fall 2: Unerlaubtes Gewerbe und Straftaten
Auch in einem vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg verhandelten Fall war über das Vermögen eines Gewerbetreibenden ein Insolvenzverfahren eröffnet worden. Auch hier wehrte sich der Unternehmer gegen die Gewerbeuntersagung, indem er auf § 12 Gewerbe-ordnung verwies - ohne Erfolg. Das Gericht erläuterte, dass ihm bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Gewerbeausübung mit sofortiger Wirkung untersagt worden sei. Er hätte also das Gewerbe bei Insolvenzeröffnung gar nicht mehr ausüben dürfen. Erschwerend kam hinzu, dass ihm nicht allein wegen seiner Steuerschulden das Gewerbe untersagt wor-den war: Er war vor Entstehung der Steuerschulden bereits mehrfach wegen Untreue straf-rechtlich verurteilt worden. Auch aus seinen Straftaten konnte damit auf seine Unzuverläs-sigkeit geschlossen werden.
Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 08.12.2008, Az. 7 ME 144/08

Fall 3: Vermittlung von Sportwetten mit "DDR"-Gewerbeerlaubnis
Mit einer ganz anderen Fallkonstellation hatte sich das Verwaltungsgericht Stuttgart zu be-fassen: In insgesamt acht Fällen hatten verschiedene Gewerbetreibende Annahmestellen für Sportwetten betrieben, welche sie an einen Sportwetten-Betreiber in Gera / Thüringen weiter-leiteten. Der Betrieb hatte noch 1990 eine Gewerbeerlaubnis nach dem früheren Recht der "DDR" erhalten, die ihm eine Tätigkeit als Sportwetten-Buchmacher erlaubte. Die Gewerbe-ämter in den alten Bundesländern untersagten nun den dortigen Wettannahmestellen dieses Buchmachers die Gewerbeausübung als unerlaubtes Glücksspiel, weil sie die Gewerbeer-laubnis des Buchmachers in Gera nicht anerkannten. Das Verwaltungsgericht nahm den Ei-nigungsvertrag zur Hand und zog aus dessen Artikel 19 den Schluss, dass eine in der DDR erteilte Gewerbeerlaubnis auch in den alten Bundesländern zu respektieren sei. Verwal-tungsakte der "DDR" blieben grundsätzlich im ganzen heutigen Bundesgebiet wirksam; sie könnten allerdings aufgehoben werden, wenn sie rechtsstaatlichen Grundsätzen widersprä-chen (was hier nicht der Fall war). Die Gewerbeämter hätten daher ihr Ermessen in allen acht Fällen fehlerhaft ausgeübt. Es durfte weiter gewettet werden.
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 07.10.2008, Az. 4 K 3230/06

Rechtstipp: Gewerbeuntersagung in der Insolvenz
Laut § 12 Gewerbeordnung darf eine Gewerbeuntersagung bei einem Gewerbetreibenden, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, nicht auf genau die Umstän-de gestützt werden, die zum Insolvenzverfahren geführt haben. Im Klartext: Keine Gewerbe-untersagung wegen Geldknappheit in der Insolvenz. Schließlich ist es der Sinn des Insol-venzverfahrens, dass die Gläubiger möglichst zu ihrem Geld kommen und dem Betrieb wo-möglich noch eine Chance zur Sanierung gegeben werden kann. Oft ist eine Betriebsfortset-zung unter Aufsicht des Insolvenzverwalters sinnvoll. Der Sinn des Insolvenzverfahrens wür-de unterlaufen, wenn das Gewerbeamt wegen Steuerschulden frühzeitig "den Laden dicht-macht". Trotzdem kann eine Untersagung ausgesprochen werden, wenn andere Gründe für die Unzuverlässigkeit des Unternehmers sprechen - etwa Straftaten oder das Fehlen jeglicher Kooperation mit dem Finanzamt schon vor Beginn des Insolvenzverfahrens.
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 5.503

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Über zwölf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2010 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das(at)hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Deluxe Security Eventschutz Personenschutz betreute die Veranstaltung Klartext mit Dr. Thilo Sarrazi Online Marketing Solutions AG: Ausbau der IT-Infrastruktur für noch mehr Kundenzufriedenheit
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 04.07.2011 - 07:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 434809
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Anne Kronzucker
Stadt:

München


Telefon: 089 6275-1382

Kategorie:

Dienstleistung


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 228 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Stichwort des Monats Juli: Gewerbeuntersagung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

D.A.S. Rechtsschutzversicherung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von D.A.S. Rechtsschutzversicherung



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.217
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 1
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 222


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.