Steuergesetzänderungsvorhaben im Sommer 2011
Aufgrund europäischer Richtlinien und nationaler Gesetzesvorhaben werden im diesjährigen Sommer eine Reihe von Steuergesetzänderungen angestrebt. Der Mannheimer Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig gibt einen Überblick über die derzeit noch nicht realisierten Vorhaben des deutschen Gesetzgebers.
(IINews) - Die Steuergesetzgebung wird maßgeblich vom europäischen Gemeinschaftsrecht beeinflusst. In diesem Zusammenhang geht ein erheblicher Anteil der anstehenden Rechtsänderungen auf das Wirken der Europäischen Union zurück. Folgende sieben Steuerrechtsänderungen stehen derzeit an:
- Die steuerrechtliche Sanierungsklausel, aufgrund derer Verluste einer verkauften GmbH für den Erwerber steuermindernd wirksam werden, soll rückwirkend zum Einführungstermin im Jahr 2008 aufgehoben werden. Dementsprechend wäre der deutsche Fiskus verpflichtet, die bereits erzielten Steuereinsparungen der Veranlagungszeiträume 2008 bis 2010 von den Erwerbern einzufordern. Deutschland drängt jedoch in einem Verfahren vor dem Gericht der Europäischen Union auf die Nichtigkeit dieser, von der Europäischen Kommission vorgeschriebenen, Neuregelung.
- Eingeschränkt steuerpflichtige Personen, die durch Erbe oder Schenkung einen Vermögenszuwachs erfahren, sollen von neuen, wesentlich höheren Freibeträgen profitieren. Je nach Verwandtschaftsgrad wächst der Freibetrag auf bis zu 500.000 Euro.
- Die Lohnsteuerkarte soll im Jahr 2012 endgültig durch die elektronische Lohnsteuerdatenübermittlung ersetzt werden. Begleitend tritt eine Vielzahl von neuen Verwaltungsbestimmungen in Kraft.
- Freiwilligendienste sind unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzbar. Im Rahmen der anstehenden steuerrechtlichen Neuregelungen wird der Internationale Jugendfreiwilligendienst zukünftig ebenfalls steuerbegünstigend wirksam.
- Durch die Einschränkung der Inanspruchnahme von Grundfreibeträgen und Abzügen für Sonderausgaben durch eingeschränkt steuerpflichtige Personen soll deren ungerechtfertigte Nutzung verhindert werden.
- Die erbschafts- und schenkungssteuerliche Wertermittlung von Grundstücken wird zur Anpassung an zeitgemäße Entwicklungen neu geregelt.
- Ebenso wird die deutsch-europäische Amtshilfe in verschiedenen Steuerangelegenheiten neu strukturiert.
Der Mannheimer Steuerspezialist Jürgen-Dieter Körnig engagiert sich seit vielen Jahren für die optimale Steuergestaltung seiner Mandanten und gibt ihnen jederzeit gerne Ratschläge oder Informationen zur rechtskonformen Nutzung der anstehenden Neuregelungen.
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Tel. 0621 10069
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Datum: 15.06.2011 - 14:53 Uhr
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