InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

BFH entscheidet über Gebührenerhebung für verbindliche Auskünfte

ID: 420408

Erteilen Finanzämter auf Antrag eines Unternehmens, welches die steuerlichen Auswirkungen einer Umstrukturierung in Erfahrung bringen möchte, eine verbindliche Steuerauskunft, dürfen sie für ihren Aufwand eine Gebühr erheben. Die Verfassungskonformität dieser im Jahr 2006 erlassenen Regelung bestätigte nun auch der Bundesfinanzhof. Die Münchener Steuerberaterin Maria Ulrich schildert das steuerrechtlich bedeutsame Urteil des BFH.

(IINews) - Die Entscheidung des BFH ging von zwei Rechtsstreitigkeiten um die Zulässigkeit der Erhebung von Auskunftsgebühren durch die zuständigen Finanzämter (BFH I R 61/10, BFHI B 136/10) aus. Das Gericht bestätigte die Verfassungskonformität der Gebührenerhebung für verbindliche Auskünfte, die der steuerlichen Bewertung von Unternehmensumstrukturierungen dienen.

Wie bereits andere Rechtsprechungsinstanzen sah der BFH die Finanzämter nicht dazu verpflichtet, verbindliche Auskünfte gebührenfrei zu erstellen, gleichgültig davon, ob Wert- oder Zeitgebühren erhoben wurden. Im entschiedenen Rechtsstreit umfasste die mittels Wertgebührenberechnung festgestellte Auskunftsgebühr 91.456 Euro. Ihr Umfang ergab sich aus einem zugrunde liegenden Gegenstandswert von 30 Millionen Euro.

Bereits mit Einführung der Gebührenpflicht für verbindliche Finanzamtsauskünfte war von kritischer Seite auf das überaus komplexe deutsche Steuerrecht hingewiesen worden. Angesichts dessen Komplexität seien Finanzämter grundsätzlich dazu anzuhalten, steuerrechtliche Auskünfte kostenlos zu leisten. Der BFH stellte in seiner aktuellen Entscheidung klar, dass eine Gebührenerhebung auch in großem Umfang sehr wohl verfassungsgemäß sei. Die Leistung der Finanzämter zur Erstellung der verbindlichen Auskunft an Unternehmen verschaffe diesen wesentliche steuerliche Planungsvorteile, die ihnen nicht kostenlos gewährt werden müssten.

Der BFH folgt in seiner Rechtsprechung verschiedenen Vorinstanzen; eine Überraschung ist die Entscheidung demzufolge nicht. Angesichts seines Urteils sollten unternehmerisch aktive Steuerpflichtige, bei denen eine komplexe Steuermaterie und große Gegenstandswerte teils sehr hohe Auskunftsgebühren verursachen können, unbedingt an einen Steuerrechtsexperten wenden, bevor sie das Finanzamt um Auskunft ersuchen. Hierdurch können verschiedene Unternehmensumstrukturierungsszenarien bereits vorher überprüft werden, wodurch die Auskunftsanforderungen an die Finanzämter gesenkt werden.





Die Münchener Steuerberaterin Maria Ulrich setzt sich seit mehr als 25 Jahren für optimale steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten ihrer Mandanten ein. Gerne verwirklicht steht sie für ihre Interessen mit Rat und Tat ein.

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Pressekontakt
Steuerkanzlei Maria Ulrich
Ansprechpartnerin: Maria Ulrich
Aidenbachstraße 108
81379 München
Tel.: 089/38590930
Fax: 089/41134829
E-Mail: info(at)steuerkanzlei-maria-ulrich.de
Homepage: www.steuerkanzlei-maria-ulrich.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Jameson’s Pub: irisches Lebensgefühl in Ostfriesland Ein kompetenter Veranstaltungspartner in Wedel: Sport-Treff Memmen
Bereitgestellt von Benutzer: PR-Blickpunkt
Datum: 07.06.2011 - 14:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 420408
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Maria Ulrich
Stadt:

München


Telefon: 089-38590930

Kategorie:

Dienstleistung


Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung

Dieser Fachartikel wurde bisher 224 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"BFH entscheidet über Gebührenerhebung für verbindliche Auskünfte"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Maria Ulrich (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Minijob: Änderung im Beschäftigungsverhältnis ...

Ein beliebtes Beschäftigungsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist der Minijob. Für diesen ergab sich durch die Regierungskoalition im Januar 2013 folgende Änderung: Die zulässige Einkommensgrenze wurde von 400 Euro auf 450 Euro mo ...

Vermögen und Finanzen gut geplant ...

Für jede, ob angestellt oder selbstständig tätig, spielt die Vorsorge und die Absicherung in der heutigen Zeit eine große Rolle. Nur so lassen sich zukünftige Entscheidungen, die das Vermögen sinnvoll einsetzen, treffen. Ein Steuerberater hat d ...

Alle Meldungen von Maria Ulrich



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.217
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 145


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.