Keine fristlose Kündigung bei Drohung mit Krankschreibung
(LifePR) - Die Klage eines Arbeitnehmers gegen eine fristlose Kündigung hatte Erfolg. Der Lastwagenfahrer hatte sich darüber geärgert, dass er nicht Feierabend machen durfte, sondern eine weitere Fahrt übernehmen sollte. Im Streit sagte er unter anderem, er werde jetzt einen Arzt aufsuchen und sich krankschreiben lassen. Daraufhin kündigte ihm der Arbeitgeber fristlos. Das aufgerufene Gericht sah dafür keine rechtliche Grundlage. Zwar ist eine derartige Drohung des Arbeitnehmers nach Auskunft der ARAG Experten grundsätzlich ein wichtiger Kündigungsgrund. Da aber im konkreten Fall der Arbeitnehmer tatsächlich an einer Fußverletzung litt und trotzdem gearbeitet hatte, ist die Rechtslage anders. Denn in diesem Fall war er aufgrund einer Verletzung nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet gewesen (LAG Rheinland Pfalz, Az.: 10 Sa 308/10).
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 01.06.2011 - 10:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 417519
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
seldorf
Telefon:
Kategorie:
Bildung & Beruf
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 130 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Keine fristlose Kündigung bei Drohung mit Krankschreibung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung- AG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).