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Region Hannover soll weniger Zuweisungen erhalten

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Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepaket

(LifePR) - Benachteiligung der Region Hannover bei den Zuweisungen für das Bildungs- und Teilhabepaket: Die Bundesregierung hatte vorgesehen, den Kommunen die Kosten über eine höhere Beteiligung an den Unterkunftskosten für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II zu erstatten. Nun will das Land Niedersachen den Zuweisungsschlüssel zum Nachteil der Region ändern. Über eine entsprechende Vorlage stimmt am Mittwoch (25.5.) der Landtag ab.
Die gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepakets sehen vor, dass der Bundesanteil an den Unterkunftskosten um 9,4 Prozent steigt. Das würde für die Region Hannover im Jahr 2011 eine Zuweisung von 25,9 Millionen Euro bedeuten, mit denen die Leistungs- und Verwaltungskosten für das Bildungspaket erstattet werden soll. Die Landesregierung plant, die Zuweisungen einzig nach den Zahlen der berechtigten Kinder zu berechnen. Damit würde die Region Hannover rund 19,9 Millionen Euro erhalten, sechs Millionen Euro weniger als beim Bundesschlüssel.
Die Zahl der berechtigten Kinder ist als Verteilungsschlüssel denkbar ungeeignet, sagt Erwin Jordan, Sozialdezernent der Region Hannover. "In einem Ballungsraum wie der Region Hannover gibt es ein viel größeres Angebot an Ganztagsbetreuung in Kindertagesstätten und Schulen als etwa in Flächenlandkreisen. Daher müssen wir auch mit höheren Ausgaben für das Bildungs- und Teilhabepakt rechnen, zum Beispiel durch mehr Anträge für die Übernahme der Mittagsverpflegung", so Jordan.
Mit dem Verteilerschlüssel des Landes würden tatsächlich diejenigen belohnt, die möglichst wenige Leistungen an die Kinder bringen. "Das wäre ein fatales Signal für den Erfolg des Bildungspakets", sagte Jordan. "Außerdem wächst die Wahrscheinlichkeit, dass die Region Hannover für eine Bundesleistung finanziell aufkommen muss."
Die Region Hannover ist zuständig für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets. Anspruchsberechtigt sind rund 60.000 Kindergartenkinder, Schülerinnen und Schüler, die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder Wohngeld und Kinderzuschlag beziehen. Die Anträge können - je nach Leistungsbezug - bei den zuständigen Jobcentern, den Sozialämtern in den Städten und Gemeinden oder der Familienkasse gestellt werden. Weitere Informationen unter www.hannover.de/bildungspaket.





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Datum: 23.05.2011 - 15:57 Uhr
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