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Reisen mit Tieren / Ausweispflicht für Hund und Katz im Ausland / ADAC: Tätowierung ab Juli nicht me

ID: 406259

(ots) - Wer sein Haustier mit in den Urlaub nehmen möchte,
muss mindestens einen Monat vor der Abreise Vorbereitungen treffen.
Alle Besonderheiten zum Thema Grenzpapiere für Hunde und Katzen hat
der ADAC zusammengestellt. Nur mit einem EU-Heimtierausweis, einem
Mikrochip und einer Tollwut-Schutzimpfung dürfen Vierbeiner innerhalb
der EU mitreisen. Eine Übergangsregelung gilt noch bis 2. Juli 2011,
wonach statt des Mikrochips als Tierkennzeichnung auch eine
Tätowierung erlaubt ist. Durch diese Maßnahmen soll verhindert
werden, dass die Tiere Krankheiten einschleppen oder verbreiten. Der
EU-Heimtierausweis wird vom Tierarzt ausgestellt. Neben Angaben zum
Tier und seinem Besitzer muss darin der tierärztliche Nachweis über
eine gültige Tollwutimpfung enthalten sein. Für deutsche Haustiere
bedeutet dies, dass die Erstimpfung mindestens 21 Tage vor
Grenzübertritt durchgeführt worden sein muss. Bei regelmäßigen
Nachimpfungen entfällt diese Frist. In Finnland, Großbritannien,
Irland, Malta und Schweden gelten bis zum 31. Dezember 2011
zusätzliche Auflagen wie ein Tollwut-Antikörper-Nachweis sowie
Behandlungen gegen Bandwurm und Zecken.

Bei der Einreise in Nicht-EU-Länder gelten länderspezifische
Besonderheiten, die vor der Abreise zu erfragen sind. Für die Schweiz
und Liechtenstein genügt jedoch der EU-Heimtierausweis mit Mikrochip
und eingetragener Tollwutimpfung.

Bei der Wiedereinreise aus Ländern mit EU-gleichgestelltem
Tollwutstatus wie Norwegen, Schweiz, Liechtenstein, Australien,
Neuseeland, USA und Kanada gelten die gleichen Bestimmungen wie
innerhalb der EU.

Wer aus Ländern ohne gleichgestelltem Tollwutstatus wieder in die
EU einreisen möchte, muss noch vor der Abreise in Deutschland einen
Tollwut-Antikörpertest bei seinem Tier durchführen lassen. Dieser
darf frühestens 30 Tage nach der Impfung stattfinden. Das gilt für




Länder wie Kosovo, Mazedonien, Albanien, Montenegro, Serbien, Türkei,
Ägypten, Marokko oder Tunesien.

Der ADAC weist Hundebesitzer darauf hin, dass zum Beispiel in
Frankreich, Großbritannien, Dänemark, Malta, Norwegen und Ungarn die
Einreise von bestimmten Kampfhunderassen verboten ist. In einigen
Ländern besteht zusätzlich für Hunde Leinenpflicht und teilweise auch
Maulkorbzwang.

Zu diesem Text bietet der ADAC auf seiner Internetseite für
Journalisten unter www.presse.adac.de ein Infogramm an.



Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Unternehmenskommunikation
Regina Ammel
Tel.: +49 (0) 89/7676 3475
E-Mail: Regina.Ammel(at)adac.de

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Datum: 16.05.2011 - 10:32 Uhr
Sprache: Deutsch
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