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Medienfonds KGAL, ALCAS, Hannover Leasing, LHI, Apollo, Victory - Steuerschaden? Rechtsanwälte info

ID: 383479

Medienfonds KGAL, ALCAS, Hannover Leasing, LHI, Apollo, Victory Steuernachforderungen, Rechtsanwälte informieren.

(IINews) - Bei den Filmfonds der KGAL, ALCAS, Hannover Leasing, LHI, Apollo, Victory wurden Anleger meist falsch beraten. Rechtsanwälte holen Geld zurück. Achtung Verjährung.

Bei vielen Medienfonds und Filmfonds KGAL, ALCAS, Hannover Leasing, LHI, Apollo, Victory sind die Anleger sehr verärgert und verunsichert, weil Steuernachfoderungen anstehen. Ist die usprüngliche Steuerforderung noch verständlich, sind dann aber die Zinsen darauf eine Katastrophe. Das Finanzamt ist berechtigt, 6% p.a. Zinsen rückwirkend zu verlangen. Viele Anleger der Medienfonds und Filmfonds KGAL, ALCAS, Hannover Leasing, LHI, Apollo, Victory müssen Zinsen bis zu 60% bezogen auf die Steuerforderung bezahlen. Dabei kommen oft hohe Summen zustande.

Anleger sind entsetzt, berichtet Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der außschließlich im Kapitalanlagrecht und Bankrecht tätigen Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die bereits zahlreiche Anleger der Medienfonds und Filmfonds KGAL, ALCAS, Hannover Leasing, LHI, Apollo, Victory vertritt, mit. Anleger können jedoch den Zinsschaden und den sonstigen Schaden ersetzt verlangen, wenn sie falsch beraten wurden. Insbesondere wenn das steuerliche Problem im Beratungsgespräch abgetan und die Anlage als sicher angepriesen wurde, stehen dem Anleger der Medienfonds und Filmfonds KGAL, ALCAS, Hannover Leasing, LHI, Apollo, Victory Ansprüche zu. Ist der Medienfonds auch noch mit einem Darlehen finanziert worden, ist der Anleger von den gesamten Darlehensverbindlichkeiten zu befreien. Anleger der Medienfonds und Filmfonds KGAL, ALCAS, Hannover Leasing, LHI, Apollo, Victory kommen daher ohne Schaden aus der Anlage heraus. Oft bereits deshalb weil die Provisionen, die Banken erhalten haben, verschwiegen wurden.

ACHTUNG VERJÄHRUNG!! Aufgrund einer Gesetzesänderung von 2002 drohen viele Ansprüche bei den Medienfonds und Filmfonds KGAL, ALCAS, Hannover Leasing, LHI, Apollo, Victory zu verjähren. Anleger sollten daher frühzeitig handeln!





Im Jahre 2002 ist eine Änderung der Verjährungsvorschriften in Kraft getreten. Danach verjähren bei Anlagen in die Medienfonds und Filmfonds KGAL, ALCAS, Hannover Leasing, LHI, Apollo, Victory, die vor 2002 geschlossen wurden, die Ansprüche aufgrund der Beratungshaftung spätestens zum 31.12.2011. Anleger der Medienfonds und Filmfonds KGAL, ALCAS, Hannover Leasing, LHI, Apollo, Victory, die bis dahin nichts unternehmen, laufen Gefahr, auf ihrem Schaden sitzen zu bleiben, obwohl sie ohne Schaden aus den Medienfonds rauskommen könnten.

Anleger der Medienfonds und Filmfonds KGAL, ALCAS, Hannover Leasing, LHI, Apollo, Victory sollten daher umgehend handeln.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist im Bank- und Kapitalmarktrecht, Kapitalanlage-, Wertpapier- und Börsenrecht sowie in angrenzenden Rechtsgebieten wie Gesellschaftsrecht, Europarecht, Insolvenzrecht, Steuerrecht und Versicherungsrecht tätig. Im Bank- und Kapitalmarktrecht gelten für Gerichtsverfahren meist besondere Regeln, die es von den Rechtsanwälten zu beachten gilt. Da sich gerichtliche Verfahren oft nicht vermeiden lassen, verfügen die Rechtsanwälte der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH über jahrelange Erfahrung in der Führung von Gerichtsprozessen.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll
Einsteinallee 1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei(at)dr-stoll-kollegen.de
www.dr-stoll-kollegen.de



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Bereitgestellt von Benutzer: rstoll
Datum: 07.04.2011 - 22:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 383479
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Ralf Stoll
Stadt:

Lahr


Telefon: 07821/9237680

Kategorie:

Geldanlage


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