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Assange-Verhandlung: Berufung gegen Auslieferungsentscheidung angenommen

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(dts) - Im Rechtsstreit um die Auslieferung von Wikileaks-Gründer Julian Assange hat das Oberste Gericht in London die Berufung Assanges gegen die Auslieferungsentscheidung der ersten Instanz angenommen. Die zweitägige Verhandlung sei auf den 12. April festgesetzt worden, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Assange wird Vergewaltigung und sexueller Missbrauch vorgeworfen, mit der Berufung will er sich nun gegen die Auslieferung an Schweden wehren. Der 39-jährige Australier, der zurzeit bei einem Freund in Großbritannien lebt und strenge Auflagen befolgen muss, bestreitet die Vorwürfe und vermutet dahinter ein politisches Komplott. Wikileaks hatte im November 2010 rund 250.000 Geheimdokumente aus dem US-Außenministerium veröffentlicht und damit für weltweite Aufregung gesorgt. Die Enthüllungsplattform hatte zuvor bereits mit Geheimdokumenten zu den Kriegen in Afghanistan und im Irak international Aufsehen erregt.



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Bereitgestellt von Benutzer: dts
Datum: 06.04.2011 - 20:51 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Stadt:

London


Telefon: 01805-998786-022

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