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EANS-Adhoc: TUI AG / TUI AG gibt Ergebnis des Rückkaufangebots für bestehende

Schuldverschreib

ID: 374486

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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25.03.2011

DIESES DOKUMENT IST NICHT ZUR WEITERGABE INNERHALB DER ODER IN DIE
USA ODER AN PERSONEN MIT AUFENTHALT ODER WOHNSITZ IN ITALIEN
BESTIMMT.

Hannover, 25. März 2011. Die TUI AG ("TUI") gibt bekannt, dass sie im
Rahmen des am 7. März 2011 veröffentlichten Rückkaufangebots
bestehende Schuldverschreibungen im Volumen von rund 563 Millionen
Euro inklusive aufgelaufener Zinsen zurückkaufen wird. TUI wird die
bestehenden Schuldverschreibungen 5,125 Prozent per annum mit einer
Laufzeit bis Dezember 2012 (XS0237433700 / XS0237431837) ("2012
Schuldverschreibungen") in Höhe eines Gesamtnennbetrags von 176,8
Millionen Euro zu 103,375 Prozent des Nennbetrags und die bestehenden
Wandelschuldverschreibungen 2,750 Prozent per annum mit einer
Laufzeit bis September 2012 (DE000TUAG091) ("2012
Wandelschuldverschreibungen") in Höhe eines Gesamtnennbetrags von
373,3 Millionen Euro zu 99,5 Prozent des Nennbetrags zurückkaufen.
Nach dem Rückkauf werden noch 2012 Schuldverschreibungen im Volumen
von rund 273,2 Millionen Euro und 2012 Wandelschuldverschreibungen im
Volumen von rund 320,7 Millionen Euro ausstehen.

Der von TUI für die Annahme von wirksam eingereichten 2012
Schuldverschreibungen angewandte Zuteilungsfaktor beträgt 100
Prozent, der von ihr für die Annahme von wirksam eingereichten 2012
Wandelschuldverschreibungen angewandte Zuteilungsfaktor beträgt 68,4
Prozent.

TUI wird das Rückkaufangebot mit dem Nettoerlös der
Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis März 2016 in Höhe




von rund 334 Millionen Euro sowie mit vorhandenen Finanzmitteln in
Höhe von rund 229 Millionen Euro finanzieren.

Die Abrechnung der zum Rückkauf eingereichten Schuldverschreibungen
erfolgt voraussichtlich am 29. März 2011.

Die Rückkaufangebote erfolgen weder jetzt noch in Zukunft weder
unmittelbar noch mittelbar innerhalb der oder in die USA. Jede im
Rahmen der Rückkaufangebote erfolgende vorgebliche Einreichung von
Schuldverschreibungen, die unmittelbar oder mittelbar auf eine
Verletzung dieser Beschränkungen zurückzuführen ist, ist unwirksam,
und jede vorgebliche Einreichung von Schuldverschreibungen durch eine
Person mit Aufenthalt in den USA oder durch einen Vertreter,
Treu-händer oder sonstigen Vermittler, dessen Handlungen der
Zustimmung seines Auftraggebers bedürfen, der Anweisungen aus den USA
erteilt, ist unwirksam und wird nicht angenommen.

Diese Bekanntmachung stellt keine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots und kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren und kein
Angebot von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar und ist
auch nicht Teil einer solchen Aufforderung oder eines solchen
Angebots, noch bildet diese Bekanntmachung (oder ein Teil davon),
oder ihre tatsächliche Verbreitung die Grundlage eines
diesbezüglichen Vertrags noch kann auf diese Bekanntmachung (oder
einen Teil davon) im Zusammenhang mit einem diesbezüglichen Vertrag
vertraut werden. Durch diese Bekanntmachung sollen keine Interessen
an einer Aufforderung zur Abgabe von Angeboten zum Verkauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren bekundet werden. Die Rückkaufangebote
erfolgen nicht an Schuldverschreibungsgläubiger in einer
Rechtsordnung, in der die Abgabe der Rückkaufangebote einen Verstoß
gegen die Gesetze oder Verordnungen dieser Rechtsordnung darstellt,
und es werden keine Angebote von Schuldverschreibungsgläubigern oder
für Schuldverschreibungsgläubiger in einer solchen Rechtsordnung
angenommen. Personen, die in den Besitz dieser Bekanntmachung oder
des Tender Offer Memorandums gelangen, haben sich selbst über solche
Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten. In Bezug auf das
Angebot neuer Wandelschuldverschreibungen (wie im Tender Offer
Memorandum definiert) stellt diese Bekanntmachung Werbung und keinen
Prospekt für die Zwecke der Richtlinie 2003/71/EG (die "Richtlinie")
dar.

Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: TUI AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

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Datum: 25.03.2011 - 13:59 Uhr
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