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Bundeskartellamt verbietet senderoffene zentrale TV-Videoplattform im Internet

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Bundeskartellamt verbietet senderoffene zentrale TV-Videoplattform im Internet

(pressrelations) - Das Bundeskartellamt hat den Aufbau einer senderoffenen Videoplattform im Internet untersagt. Die Behörde verhindert damit einen insbesondere aus Nutzersicht neuen praktischen Service zum kostenlosen zeitversetzten Abruf von TV-Inhalten auf einer zentralen Plattform. Die Entscheidung schwächt darüber hinaus die Position der deutschen Marktteilnehmer im internationalen Wettbewerb. Die Mediengruppe RTL Deutschland und die ProSiebenSat1 Media AG hatten den Aufbau eines technischen Dienstleistungsunternehmens zum Betrieb einer senderoffenen Videoplattform geplant.

Die Mediengruppe RTL Deutschland kritisiert die Entscheidung unter anderem in folgenden Punkten:

Das Bundeskartellamt stellt die These auf, dass die Unternehmung Auswirkung auf den Werbemarkt gehabt hätte. Das Amt verkennt dabei, dass das geplante Joint Venture als rein technischer Dienstleister im Gegensatz zu der amerikanischen Plattform Hulu keinerlei Vermarktungsaktivitäten ausgeübt hätte. Damit wäre kein Werbemarkt betroffen. Jegliche Vermarktung hätte ausschließlich der jeweils teilnehmende Sender durchgeführt.

Die Mediengruppe RTL Deutschland widerspricht darüber hinaus der These des Bundeskartellamtes vom wettbewerbslosen Duopol im TV-Markt. Die Sender befinden sich seit jeher in intensivem Wettbewerb um Zuschauer und Werbekunden. Noch viel weniger ist die von der Behörde vorgenommene Einbeziehung des Mediums Internet in diese Theorie nachvollziehbar. Das Internet wird in erster Linie von internationalen Playern dominiert und bietet eine grenzenlose Bewegtbild-Vielfalt von professionell produzierten und nutzergenerierten Inhalten.

Auch das Vorgehen des Amtes wirft aus Sicht der Mediengruppe RTL Deutschland Fragen auf: Bis zuletzt gab es konstruktive Gespräche mit dem Bundeskartellamt, im Rahmen derer weit reichende Auflagenvorschläge von Seiten der Mediengruppe RTL Deutschland und ProSiebenSat.1 unterbreitet wurden, um etwaige Bedenken auszuräumen. Umso mehr überrascht es, dass sich die Untersagung der Internetplattform nun am Ende vor allem darauf stützt, dass sich das geplante technische Dienstleistungsunternehmen nur an TV-Sender gerichtet hätte. Dieses zentrale Produktmerkmal der Videoplattform bot bis zuletzt keinen Anlass zu Diskussion oder zu Kritik, obwohl es seit August 2010 sowohl dem Bundeskartellamt als auch der Öffentlichkeit bekannt war.





Mit der noch nicht bestandskräftigen Untersagung stellt sich das Bundeskartellamt einem ersten übergreifenden Ansatz entgegen, eine zentrale TV-Videoplattform für die Internetnutzer über Sendergrenzen hinweg zu etablieren. Die Behörde nimmt damit in Kauf, dass trotz starker internationaler Wettbewerber ein solches Projekt zum jetzigen Zeitpunkt aus dem hiesigen Markt heraus möglicherweise nicht realisierbar ist.

Die Mediengruppe RTL Deutschland erwägt nun, gerichtlich gegen die Entscheidung vorzugehen.


Rückfragen: Christian Körner, Mediengruppe RTL Deutschland, T.: O221-4567-4300, E-Mail: christian.koerner(at)rtl.de

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Datum: 18.03.2011 - 12:15 Uhr
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