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Miete für Wohnung zu hoch wegen falscher Mietfläche

ID: 368255

Falsche Wohnfläche im Mietvertrag - Bundesweite Wohnungsvermessung und Berechnung der Wohnfläche auf www.grundriss.com.


(IINews) - Berlin, 16.03.2011

Viele Mietwohnungen in Deutschland sind tatsächlich kleiner als in den jeweiligen Mietverträgen angegeben. Laut einer umfassenden Studie der Dekra sind die Mietflächen bei 80 % der Mietverträge falsch, davon sind wiederum 75 % der Wohnungen in Wirklichkeit kleiner als im Vertrag angegeben. In diesen Fällen bedeutet das, dass die Mieter zu viel Miete zahlen. Eine falsche Mietfläche wirkt sich zusätzlich auf Betriebskostenabrechnungen und Mieterhöhungen aus, die dann auch zu hoch ausfallen. Bei Gewerbeobjekten gilt natürlich dasselbe.

Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt am 24.3.2004 in seinen Entscheidungen VIII ZR 133/03 und VIII ZR 295/03 wie folgt fest:
Weist eine gemietete Wohnung eine Wohnfläche auf, die mehr als 10 % unter der im Mietvertrag angegebenen Fläche liegt, stellt dieser Umstand grundsätzlich einen Mangel der Mietsache im Sinne des § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB dar, der den Mieter zur Minderung der Miete berechtigt. Einer zusätzlichen Darlegung des Mieters, dass infolge der Flächendifferenz die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch gemindert ist, bedarf es nicht.

Weicht die tatsächliche von der im Mietvertrag angegebenen Mietfläche der Wohnung um mindestens 10 % ab, ist der Mieter also minderungsberechtigt. Grundsätzlich gilt dies auch für Mietzahlungen, die in der Vergangenheit geleistet wurden. Sollte wegen einer zu groß angegebenen Fläche zu viel Miete gezahlt worden sein, kann der zu viel gezahlte Betrag zurückgefordert werden, wobei hier die aktuelle Rechtssprechung mit beachtet werden muss.

Die Flächenberechnung muss für Wohnungen nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) erfolgen, für Gewerbeflächen nach der DIN277 oder gif MF-G.

Die 1000hands AG erstellt eine genaue, transparente und gerichtsfeste Flächenberechnung entweder auf Basis eines vorliegenden Grundrisses ab EUR 14,95 oder durch eine Vor-Ort-Vermessung ab EUR 199,95. Weitere Informationen über die 1000hands AG und ihre Dienstleistungen können über die Webseite www.grundriss.com/wohnflaechenberechnung.html eingesehen werden.




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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Fokus der 1000hands AG liegt auf der Gebäudedokumentation. Ein großes Team von Spezialisten aus den Bereichen Vermessung, Architektur und CAD steht für die Kunden bereit. Insgesamt hat die 1000hands AG in den letzten fünf Jahren über 100 Mio. qm Gebäudefläche bearbeitet. Zu den Leistungen gehören die Vermessung, die CAD-Bearbeitung und Flächenberechnungen nach nationalen und internationalen Normen.



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1000hands AG
Carsten Kögel
E-Mail: koegel(at)1000hands.de
Joachimstaler Straße 12
10719 Berlin
Telefon: +49 (0)30 - 889 15 300
Telefax: +49 (0)30 - 312 65 99
Web: www.grundriss.com



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Datum: 16.03.2011 - 15:39 Uhr
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