InternetIntelligenz 2.0 - Arzneimittel nicht über Verfalldatum hinaus anwenden

InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Arzneimittel nicht über Verfalldatum hinaus anwenden

ID: 367592

Arzneimittel nicht über Verfalldatum hinaus anwenden

(pressrelations) - /Eschborn - Arzneimittel sollten nicht über das Verfalldatum hinaus angewendet werden. Darüber berichtet die Pharmazeutische Zeitung in ihrer aktuellen Ausgabe. "Arzneimittel sind nur zeitlich begrenzt verwendbar. Berichte, dass Medikamente ohne Bedenken noch über das Verfall- oder Haltbarkeitsdatum hinaus eingesetzt werden können, sind schlicht falsch", sagt Apothekerin Professor Dr. Charlotte Kloft, Mitglied der Chefredaktion der Pharmazeutischen Zeitung. Ein Radiosender hat in der vergangenen Woche einen entsprechenden Bericht gebracht. "Patienten sollten das Verfalldatum ernst nehmen. Auf jeder Packung steht, bis wann ein Arzneimittel verwendbar ist" sagt Kloft.

Die Begründungen für eine angebliche zuverlässige Wirkung über das Verfalldatum hinaus hält Kloft aus medizinischer, pharmakotherapeutischer, chemischer und mikrobiologischer Sicht für nicht haltbar. Kloft: "Alle Medikamente müssen die gleichen hohen Qualitätsanforderungen erfüllen. Es gibt keine ?Sicherheit zweiter Klasse? für Arzneimittel gegen vermeintlich harmlose Erkrankungen wie Kopfschmerzen oder Schnupfen." Durch eine Lagerung über die geprüfte Haltbarkeit hinaus kann sich der Wirkstoff abbauen, dadurch sind unkalkulierbare Unterdosierungen möglich. Bei einigen Arzneimitteln können sich bei zu langer Lagerung toxische Nebenprodukte bilden oder es kann zu einem mikrobiellen Befall kommen.

Die Grenzen für den zulässigen Wirkstoffgehalt werden bei jedem Fertigarzneimittel im Zuge des Zulassungsverfahrens festgelegt. In der Regel müssen Tabletten bei Erreichen des Verfalldatums mindestens 95 Prozent der angegebenen Wirkstoffmenge enthalten. Außerdem dürfen zu diesem Zeitpunkt keine toxischen Abbauprodukte entstanden sein. Wie lange ein industriell hergestelltes Arzneimittel haltbar ist, muss der Hersteller in Tests überprüfen. Die maximale Verwendungsfrist ist auf fünf Jahre beschränkt. Arzneimittel, deren Qualität gemindert ist, dürfen laut Arzneimittelgesetz nicht in Verkehr gebracht werden.





Die Pressemitteilung und weitere Informationen unter http://www.abda.deund http://www.pharmazeutische-zeitung.de


Kontakt
Dr. Ursula Sellerberg, MSc
Stellv. Pressesprecherin und Apothekerin
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Jägerstr. 49/50, 10117 Berlin
Tel.: 030 - 40004 134
Mail: u.sellerberg(at)abda.aponet.de
http://www.abda.de

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Einzelner Gendefekt löst Hirntumor aus Zahnforum.org: Gut informiert bei zahnmedizinischen Problemen
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 15.03.2011 - 23:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 367592
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Dieser Fachartikel wurde bisher 87 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Arzneimittel nicht über Verfalldatum hinaus anwenden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesvereinigung Deutscher Apotheker (ABDA) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundesvereinigung Deutscher Apotheker (ABDA)



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.219
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 76


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.