Tarifeinheit: Falsche Schlüsse
Tarifeinheit: Falsche Schlüsse
(pressrelations) - lidarität zwischen den Berufsgruppen bröckelt ? Bahnkunden bekommen das derzeit zu spüren: Die Lokführergewerkschaft GDL will für die eigene Klientel bessere Arbeitsbedingungen durchsetzen, als es die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft für die übrigen Berufsgruppen getan hat. Das Rheinisch-Westfälische-Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) hat nun zu diesem Thema ein Gutachten vorgelegt. Demnach sollten Arbeitnehmer mit "sozialem Druck" verhindern, dass "Eliten" wie Lokführer unverhältnismäßige Lohnforderungen stellen. Im Ergebnis würde das allerdings zu untragbaren innerbetrieblichen Konflikten führen.
Der RWI-Vorschlag übersieht zudem, dass die Berufsgruppen unterschiedliche Drohpotenziale haben ? es zählt die faktische Streikmacht, nicht der Beitrag der Streikenden zur Wertschöpfung oder ihre Qualifikation. Problematisch ist auch die Idee, einer Berufsgewerkschaft das Streikrecht zu nehmen, damit sie keinen eigenständigen Tarifvertrags erwirken kann, wenn eine Branchengewerkschaft zuvor einen Tarifvertrag für alle Berufsgruppen geschlossen hat. Ein solcher Eingriff wäre allenfalls dann denkbar, wenn die Beschäftigten zuvor eine Gewerkschaft als repräsentativ für alle anerkannt hätten.
Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Postfach 10 19 42
50459 Köln
Besucheranschrift:
Konrad-Adenauer-Ufer 21
50668 Köln
Telefon: 0221 4981-1
Telefax: 0221 4981-533
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 10.03.2011 - 18:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 364642
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Dieser Fachartikel wurde bisher 75 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Tarifeinheit: Falsche Schlüsse"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




