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Mitgebrachte Berufsabschlüsse müssen auf dem Arbeitsmarkt verwertbar sein

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Mitgebrachte Berufsabschlüsse müssen auf dem Arbeitsmarkt verwertbar sein

(pressrelations) - Neue Lebensperspektive werden eröffnet

Die Bundesregierung hat am Montag den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen vorgelegt. Hierzu erklärt der bildungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Rupprecht:

"Mitgebrachte Berufsabschlüsse müssen auf dem Arbeitsmarkt verwertbar sein. Ärzte sollen im Krankenhaus arbeiten, nicht im Taxi. Handwerker werden auf der Baustelle gebraucht, nicht auf dem Flur des Arbeitsamtes. Deshalb schaffen wir einen Rechtsanspruch auf eine individuelle Prüfung der Gleichwertigkeit. Innerhalb von drei Monaten muss die zuständige Behörde entscheiden. Kann die Feststellung der Gleichwertigkeit nicht erfolgen, werden gleichwohl die vorhandenen Berufsqualifikationen festgestellt. Der Betroffene kann dann trotzdem entweder über einen Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung die förmliche Anerkennung erwerben. Damit eröffnen wir vielen Migranten eine neue Lebensperspektive bei uns, tragen zu ihrer Integration bei und gewinnen außerdem noch neue Fachkräfte für unsere Wirtschaft."

Hintergrund:
Viele der nach Deutschland Zugewanderten und auch viele Deutsche haben in anderen Ländern gute berufliche Qualifikationen und Abschlüsse erworben. Diese können sie aber oft auf dem deutschen Arbeitsmarkt nicht optimal verwerten, weil Bewertungsmaßstäbe und Bewertungsverfahren fehlen. Wir schätzen dieses Potenzial auf rund 300.000 Menschen. Bisher hat nur ein Teil der Fachkräfte, die mit Auslandsqualifikationen nach Deutschland kommen, einen Anspruch auf Bewertung und Zertifizierung ihrer Berufsabschlüsse und Qualifikationen. Zudem sind die bisherigen Regelungen wenig einheitlich und führen in vielen Fällen zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen.

Wir wollen erreichen, dass künftig für Arbeitgeber und Betriebe nachvollziehbare und bundesweit einheitliche Bewertungen zu den mitgebrachten ausländischen Qualifikationen zur Verfügung stehen. Die Fachkräfte müssen sich dabei an deutschen Ausbildungs- und Qualitätsstandards messen lassen.





Das Bundesgesetz wird sich nur auf Berufe, die auf Bundesebene geregelt sind, beziehen, also insbesondere auf (akademische) Heilberufe, Pflegeberufe und Ausbildungsberufe nach dem BBiG oder der Handwerksordnung. Parallel sind auch die Länder gefordert. Sie sind für die berufsrechtlichen Regelungen z.B. für Lehrer, Ingenieure, Erzieher und Architekten zuständig.


CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion(at)cducsu.de
http://www.cducsu.de

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Datum: 07.03.2011 - 17:00 Uhr
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