Neue OZ: Kommentar zu Eigentumsfrage archäologischer Funde
(ots) - Bewahren ist wichtiger als Behalten
Wer es findet, dem gehört's? Im Fall von archäologischen Funden
sind solche Faustregeln unbrauchbar. Hier kann es nur ein
Entscheidungskriterium geben: den Erhalt der Kulturgüter. Heute
diskutiert der Kulturausschuss darüber, ob historische Artefakte
vollständig ins Landeseigentum gehen sollen. Dabei muss die Frage
beantwortet werden, womit dem kulturellen Erbe am besten gedient ist.
Verhindert die Novelle unsachgemäße Raubgrabungen, indem sie ihnen
den finanziellen Anreiz nimmt? Oder macht sie nur Finder unehrlich,
die nun erst recht auf den Schwarzmarkt drängen? Es kann bei dieser
Debatte nicht nur um Eigentumsfragen gehen, sondern zuallererst um
Konzepte der Pflege historischer Schätze. Auf Polemik müssen sich die
Autoren einer Gesetzesänderung allerdings auch vorbereiten.
Hausbesitzer dürften sich jedenfalls beschweren, wenn Goldschätze aus
der Römerzeit bald dem Land gehören - historische Funde aus dem
Bombenkrieg aber dem Eigentümer: Für die Räumung von Blindgängern
zahlt das Land schließlich nicht.
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Datum: 06.03.2011 - 22:00 Uhr
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