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Weitere Rechtseinschnitte im Windschatten der Hartz-IV-Politschmiere

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Weitere Rechtseinschnitte im Windschatten der Hartz-IV-Politschmiere


(pressrelations) - durch Hartz-IV-Beziehende die Überprüfung ihrer Bescheide für Sozialleistungen rückwirkend innerhalb einer 4-Jahres-Frist verlangt werden. So konnten z. B. Nachzahlungen bei zu geringen Leistungen oder bei Sanktionen erwirkt werden. Mit den jüngsten Änderungen bei Hartz IV wurde diese Frist auf ein Jahr reduziert. Dazu erklärt Katja Kipping, stellvertretende Vorsitzende der Partei DIE LINKE:

Bei der Bearbeitung der Leistungen waren in den letzten Jahren viele Rechtsfragen ungeklärt. Es gab auch erhebliche Unsicherheit bei der Sachbearbeitung.
Daher sind gerade die Bescheide aus der Vergangenheit besonders oft rechtswidrig. Das betraf z. B. Leistungs- und Sanktionsbescheide, Bescheide zu Mehrbedarfen oder Bescheide zur Kürzung der Kosten der Unterkunft. Die jüngst von den Hartz-IV-Parteien beschlossene Reduktion der möglichen Überprüfungszeit ist ein weiteres Beispiel, wie im Windschatten der Hartz-IV-Politschmiere weitere Rechte der Betroffenen ausgehebelt werden.
DIE LINKE fordert die sofortige Zurücknahme dieser Rechtseinschnitte.
Den Betroffenen wird angeraten, schnell Anträge auf Überprüfung für zurückliegende Bescheide zu stellen, um nicht Verluste zu erleiden.


Pressestelle der Partei DIE LINKE
im Karl-Liebknecht-Haus, Kleine Alexanderstraße 28, 10178 Berlin

Pressesprecherin: Alrun Nüßlein
Telefon: 030 24009 543, Telefax: 030 24009 220, Mobil: 0151 17161622
alrun.nuesslein(at)die-linke.de



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Datum: 02.03.2011 - 13:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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