Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg wird für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten abgefahren
Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg wird für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten abgefahren
(pressrelations) - uhe. Der Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg (KKP 1) wird heute Nacht vom Betreiber, der EnBW Kernkraft GmbH, für geplante Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten vorübergehend vom Netz genommen und abgefahren. Im Rahmen des Stillstandes soll unter anderem eine Undichtigkeit im Turbinensystem innerhalb des Maschinenhauses der Anlage beseitigt werden. Weiterhin werden verschiedene Prüfungen durchgeführt, beispielsweise an Armaturen im Turbinenbereich. Maßgebend hierfür ist das sicherheitsgerichtete Verhalten der EnBW, das sich in dem Leitsatz "Sicherheit geht vor Wirtschaftlichkeit" widerspiegelt.
Die Aufsichtsbehörde, das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg, ist über das Abfahren informiert.
KKP 1: Der Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg ist ein Siedewasserreaktor mit einer elektrischen Leistung von 926 Megawatt. Die Anlage ging 1979 in Betrieb und hat im Jahr 2010 über sechseinhalb Milliarden Kilowattstunden Strom produziert.
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Unternehmenskommunikation
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)7 21/63-1 43 20
Fax: +49 (0)7 21/63-1 26 72
presse(at)enbw.com
www.enbw.com
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 18.02.2011 - 20:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 351665
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Dieser Fachartikel wurde bisher 184 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Block 1 des Kernkraftwerks Philippsburg wird für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten abgefahren"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
EnBW Energie Baden-Württemberg AG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




