InternetIntelligenz 2.0 - Alkohol kurz nach einem Unfall kann Versicherungsschutz kosten

InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Alkohol kurz nach einem Unfall kann Versicherungsschutz kosten

ID: 351350

Alkohol kurz nach einem Unfall kann Versicherungsschutz kosten

(pressrelations) - Bad Windsheim (ARCD) ? Unmittelbar nach einem Unfall ist Alkohol zur Beruhigung der Nerven das falsche Rezept ? so sieht dies jedenfalls das Kammergericht Berlin in einem Beschluss (Az: 6 U 209/09). In dem Fall hatte sich ein Autofahrer nach eigenen Angaben noch vor dem Eintreffen der Polizei einen doppelten Weinbrand gegönnt, nachdem er gegen eine Ampelanlage gefahren war und dabei sein Leasingfahrzeug beschädigte. Seine Vollkaskoversicherung weigerte sich wegen grober Fahrlässigkeit, für den Fahrzeugschaden aufzukommen.

Auch wenn weder absolute Fahruntüchtigkeit zum Unfallzeitpunkt noch ein Fahrfehler nachweisbar sind, komme Leistungsfreiheit des Versicherers in Betracht, befand das Gericht. Es reiche aus, dass dem Versicherer der Nachweis verwehrt bleibt, ob der Versicherungsnehmer den Alkohol schon vorher oder erst nach dem Unfall zu sich nahm. Dabei komme es gar nicht darauf an, ob der behauptete Nachtrunk eine eventuelle Voralkoholisierung verschleiern helfen sollte. Der gegen seine Versicherung klagende Autofahrer habe jedenfalls grob fahrlässig eine Prüfung durch den Versicherer verhindert, urteilten die Richter. Als ehemaliger Polizist habe er wissen müssen, dass eine Alkoholisierung zum Unfallzeitpunkt Gegenstand der Ermittlungen hätte sein können, belehrten die Richter den Kläger.


Auto- und Reiseclub Deutschland
91427 Bad Windsheim
Telefon 0 98 41/4 09-182
presse(at)arcd.de
www.arcd.de/presse



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Joachim Herrmann: '15 neue Mitarbeiter für Feuerwehrschulen ? zusätzliche Lehrgangsplätze für Komman Regierung will kein Tourismusministerium
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 18.02.2011 - 13:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 351350
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Dieser Fachartikel wurde bisher 102 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Alkohol kurz nach einem Unfall kann Versicherungsschutz kosten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARCD - Auto- und Reiseclub Deutschland (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ARCD - Auto- und Reiseclub Deutschland



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.295
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 386


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.