DNR fordert Verbot von gasbetriebenen Heizstrahlern in Außengastronomie
DNR fordert Verbot von gasbetriebenen Heizstrahlern in Außengastronomie
(pressrelations) - Zur heutigen Klimaschutzkonferenz des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Bundesumweltministeriums (BMU) in Bonn forderte der Deutsche Naturschutzring (DNR) ein Verbot von gasbetriebenen Heizstrahlern in der Außengastronomie. "Bundesumweltminister Norbert Röttgen muss sich mit den Landesumweltministern für ein Verbot der klimaschädlichen Heizstrahler in der Außengastronomie einsetzen", sagte DNR-Generalsekretär Helmut Röscheisen. So gäbe es bereits in den Städten Berlin, Nürnberg, Stuttgart und Tübingen ein solches Verbot.
Nach Angaben des DNR verbraucht ein gasbetriebener Heizstrahler bei einer Nutzungsdauer von ca. 600 Stunden im Jahr (das entspricht z.B. 15 Stunden in der Woche während der Mo-nate September bis Mai) 8.400 kWh an Heizenergie und produziert dabei ca. 2.000 kg Koh-lendioxid (CO2). Ein Niedrigenergiehaus verbrauche im Jahr durchschnittlich 12.000 kWh und produziere dabei 2.400 kg CO2!
Für Rückfragen:
Dr. Helmut Röscheisen, DNR-Generalsekretär, Tel.: 0160 97 209 108
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 15.02.2011 - 17:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 349091
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Dieser Fachartikel wurde bisher 97 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"DNR fordert Verbot von gasbetriebenen Heizstrahlern in Außengastronomie"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Deutscher Naturschutzring (DNR) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




