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EU-Antrag der School of Architecture der Hochschule Bremen ist laut HRK-Präsidentin Frau Prof. Dr. W

ID: 346991

(PresseBox) - Die Anerkennung von Berufsqualifikationen wird in Europa durch die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen geregelt. Danach können Studienabschlüsse in Architektur in allen EU- und EWR-Staaten nur dann automatisch anerkannt werden, wenn sie im Anhang dieser Richtlinie aufgeführt sind. Dies betrifft unter anderem die Aufnahme in die Kammern bzw. vergleichbaren Berufsorganisationen der Mitgliedsstaaten. Der Master-Studiengang Architektur der School of Architecture Bremen wurde bereits 2009 zur Notifizierung vorgelegt und nach eingehender Prüfung durch die Europäische Kommission und die zuständigen Behörden als erster deutscher Architektur-Abschluss in einem Musterverfahren erfolgreich geprüft. Er wird damit in den Anhang der Richtlinie aufgenommen.
In einem Rundschreiben der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) vom Februar 2011 fordert deren Präsidentin Prof. Dr. Margret Wintermantel die Hochschulen mit Architektur-Studiengängen nun nachdrücklich auf, die Daten für Aufnahme in den Anhang der Richtlinie so bald wie möglich zu übermitteln. "Da es sich bei dem Antrag der Hochschule Bremen um ein Musterverfahren handelte und die Unterlagen als vorbildlich bewertet wurden, empfiehlt die HRK-Präsidentin mit ihrem Appell implizit die Erarbeitung der Notifizierungsanträge auf der Basis der Unterlagen der Hochschule Bremen", wie Prof. Clemens Bonnen, Konrektor für Lehre und Studium, nicht ohne Stolz bemerkt. "Nicht nur erfolgreich durch das Studium zu führen, sondern auch die Basis für eine internationale berufliche Mobilität zu schaffen ist uns als Hochschule Bremen ein zentrales Anliegen. Die School of Architecture der Hochschule Bremen sieht sich vor diesem Hintergrund in ihrem Kurs bestätigt, im Interesse ihrer Absolventinnen und Absolventen die europaweite Anerkennung des Master-Abschlusses in Architektur voranzubringen."
Die Bundesarchitektenkammer schreibt zum Notifizierungsverfahren der EU auf der Homepage (http://www.bak.de/site/163/default.aspx): "Die Notifizierungsunterlagen der School of Architecture Bremen sind von der Europäischen Kommission und anderen Mitgliedstaaten als vorbildlich bewertet worden. Angesichts der großen Zahl der neuen deutschen Master-Studiengänge der Fachrichtung Architektur, die in den Anhang der Richtlinie aufgenommen werden müssen (sog. Notifizierung), hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ein erhebliches Interesse daran, das Prüfungsverfahren so effizient wie möglich zu gestalten und Diskussionen in dem zuständigen Ausschuss nach Möglichkeit zu vermeiden. Aus diesem Grund wurde entschieden, nur Notifizierungsunterlagen an die Europäische Kommission und andere Mitgliedstaaten zu übermitteln, die dem erfolgreichen Muster der School of Architecture Bremen entsprechen. Dies schließt eine englische Übersetzung aller Notifizierungsunterlagen mit ein."




Die Notifizierungsunterlagen können auf der Homepage der Bundesarchitektenkammer unter http://www.bak.de/site/2298/default.aspx eingesehen werden.

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Datum: 11.02.2011 - 14:12 Uhr
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