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Streit zwischen Konzern und ehemaligen Organmitgliedern gütlich beigelegt

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Streit zwischen Konzern und ehemaligen Organmitgliedern gütlich beigelegt

(pressrelations) - Vergleich mit Kai-Uwe Ricke und Klaus Zumwinkel
Aktionäre entscheiden auf Hauptversammlung

Die Deutsche Telekom hat sich mit ihrem früheren Vorstandsvorsitzenden Kai-Uwe Ricke und dem früheren Vorsitzenden des Aufsichtsrats Klaus Zumwinkel bezüglich zivilrechtlicher Ansprüche im Zusammenhang mit der Bespitzelungsaffäre abschließend gütlich geeinigt. Der Vergleich steht unter dem Vorbehalt einer noch ausstehenden erforderlichen Zustimmung durch die Aktionäre. Die Aktionäre werden in der kommenden Einladung zur Hauptversammlung über Einzelheiten des Vergleichs informiert.

Kai-Uwe Ricke und Klaus Zumwinkel halten weiterhin ihren Rechtsstandpunkt aufrecht. Sie haben insbesondere keinerlei Pflichtverletzung eingeräumt und keinen Schadensersatzanspruch anerkannt. Sie haben sich im Vergleichswege verpflichtet, einen beträchtlichen Teil des der Deutschen Telekom entstandenen Schadens durch Zahlungen in jeweils gleicher Höhe auszugleichen und einen jeweils gleichen, recht namhaften Teilbetrag dieser Zahlungen nicht gegenüber der D O ?Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung), geltend zu machen ("Selbstbehalt").

Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen es, dass hiermit auf der Hauptversammlung am 12. Mai 2011 ein weiterer Schritt zur Abarbeitung der Vorgänge aus den Jahren 2005/2006 getan werden kann.

Die Deutsche Telekom hatte im April 2009 beide ehemalige Organmitglieder aufgefordert, rund eine Million Euro Schadensersatz zu leisten. Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Kai-Uwe Ricke und Klaus Zumwinkel waren im Juni 2010 mangels Tatverdachts eingestellt worden.


Kontakt:
Deutsche Telekom
Tel.: 0228 - 181 49 49
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Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 02.02.2011 - 01:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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