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Hessischer Apothekerverband fordert Abschaffung der neuen Packungsgrößenverordnung

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Hessischer Apothekerverband fordert Abschaffung der neuen Packungsgrößenverordnung

(pressrelations) - Offenbach - Der seit 1. Januar 2011 im Amt befindliche neue Vorstand des Hessischen Apothekerverbandes hat in seiner ersten Sitzung am 17. Januar die Forderung nach einer vollständigen Abschaffung der seit 1. Januar diesen Jahres geltenden neuen Packungsgrößenverordnung aufgestellt.

Es sei völlig ausreichend, wenn der Arzt auf dem Rezept das Medikament und die gewünschte Stückzahl oder das Volumen angibt, um dem Apotheker mitzuteilen, welche Packungsgröße für den Patienten gewünscht werde. Das bedeutet: Ist eine Stückzahl verordnet, die nicht im Handel ist, so ist die nächst kleinere Packung abzugeben oder ein Vielfaches davon, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge. Diese Regelung sei einfach, logisch und habe sich jahrelang bewährt.

Die neue Verordnung sorge für alle Beteiligten ausschließlich für Verwirrung. So hätten Arzneimittelhersteller falsche Größeneinteilungen vorgenommen und diese in die Apotheken-EDV eingespeist.

Die Apotheken müssten sich nun durch einen Dschungel von zum Jahresanfang neu in Kraft getretener Rabattarzneimittel kämpfen und zusätzlich ihre EDV durchforsten, welche Packungsgröße nun der neuen Gesetzeslage entspricht.

Hinzu komme noch, dass zahlreiche Krankenkassen ihre Versicherten nicht ausreichend über die Möglichkeit aufgeklärt hätten, seit Anfang des Jahres statt des Rabattarzneimittels auch ein von ihnen gewünschte Arzneimittel zu erhalten, unter der Voraussetzung, dass Wirkstoff und Wirkstärke sowie die Darreichungsform gleich oder austauschbar sind. Hier muss der Patient allerdings erst in Vorleistung treten und das Medikament in der Apotheke selbst bezahlen. Auch hier seien die Apotheken als erste Anlaufstation der Patienten gefordert, dieses Defizit aufzuklären. Dies sei zusätzlich zeit- und kostenintensiv.

"Wir wollen endlich wieder unseren Beruf ausüben, nämlich die Bevölkerung zum Thema Arzneimittel zu beraten und aufzuklären. So können wir dafür sorgen, dass die Compliance (Einnahmetreue) eingehalten wird und das Arzneimittel optimal seine Wirkung entfalten kann. Damit werden teure Folgebehandlungen und ggf. sogar Klinikeinweisungen verhindert. Wir sind es leid, den größten Anteil unserer Arbeit nur noch mit Verwaltungsaufwand verbringen zu müssen, der zum Großteil völlig überflüssig ist", so die Forderung des Vorstandes.






Kontakt
Kirsten Müller-Kuhl
Strahlenbergerstraße 112
63067 Offenbach
Tel. 069/79200524
E-Mail: k.mueller-kuhl(at)h-a-v.de
Mobil: 0171/3877355
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Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 18.01.2011 - 20:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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