Neue OZ: Kommentar zu USA / Organspende für Begnadigung
(ots) - Perfider Handel
Welch perfider Deal: eine Organspende als Bedingung für die
Begnadigung. Dieser Handel setzt alle moralischen und ethischen
Grundregeln außer Kraft - nur im Land der unbegrenzten Möglichkeiten
offenbar nicht. Mehr noch: Haley Barbour, Gouverneur des
US-Bundesstaates Mississippi, missachtet mit seiner
Nierenspenden-Auflage für die 38-jährige Gladys Scott auch das in der
Verfassung verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit. Und sich
selbst bringt er in den Verdacht des verbotenen Organhandels.
Hierzulande haben schon viel weniger gewichtige Fehltritte
ausgereicht, um Politiker zum Rücktritt zu bewegen.
Zumal die Begnadigungen der beiden zu lebenslangen Haftstrafen
verurteilten Schwestern auch einen anrüchigen finanziellen
Hintergrund haben. Gut 140 000 Euro pro Jahr musste der Staat
Mississippi für die Dialyse-Behandlung der todkranken Jamie Scott
ausgeben. Dieses Geld kann Barbour nun sparen - allerdings nur mit
der Hypothek eines schlechten Gewissens.
Denn ohne die medizinische Betreuung im Gefängnis und ohne neue
Niere würde Jamie Scott wahrscheinlich schon bald sterben. Und das
nach einer Haftstrafe, die viele US-Bürger eh schon als zu lang
ansehen. Mit der angeordneten Organtransplantation scheint der
Gouverneur um Wiedergutmachung bestrebt. Allerdings mit Mitteln, die
aller Rechtsstaatlichkeit entbehren.
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: 0541/310 207
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 02.01.2011 - 22:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 322541
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Osnabrück
Telefon:
Kategorie:
Kunst & Kultur
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 154 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Neue OZ: Kommentar zu USA / Organspende für Begnadigung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Neue Osnabrücker Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).