WAZ: Wenn Omi im Heim feiern muss
- Kommentar von Petra Koruhn
(ots) - In den meisten Familien werden die betagten Eltern
zu Hause mit dabei sein, wenn sie Weihnachten feiern. Das ist schön.
Doch auch, wenn wir es uns alle wünschen: Es geht nicht immer.
Betagte Angehörige benötigen häufig die ganze Aufmerksamkeit.
Natürlich möchten wir sie unseren Müttern oder Vätern geben - aber
was, wenn kleine Kinder da sind, die uns ebenfalls brauchen? Wenn es
die eigene Kraft übersteigt, sollte man das Heimangebot nutzen.
Trotzdem hat es immer diesen Beigeschmack: Darf man die Omi wirklich
abgeben? So eine Frage stellt sich komischerweise eher zu Weihnachten
als im Sommer, wenn die Familie in den Urlaub fährt. Aber ist es so
schlimm? Wer einmal an Weihnachten zu Gast im Heim war, wird gesehen
haben, wie sehr sich Schwestern und Pfleger um einen festlichen
Rahmen bemühen. Natürlich ist das nicht in jedem Heim so. Aber in
vielen. Schaut man den älteren Menschen dort zu, sieht man sie oft
gerührt dem Kinderchor lauschen. Sicher, mancher von ihnen wäre trotz
aller Feierlichkeit lieber bei den Lieben daheim. Doch bevor man den
Kindern nun Kaltherzigkeit und Egoismus unterstellt, sollte man daran
denken: Sie brauchen auch mal eine Auszeit. Schließlich pflegen sie
ihre Eltern das ganze Jahr. Sie haben sie eben nicht für immer ins
Heim gegeben.
Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 / 804-6528
zentralredaktion(at)waz.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
- Leitartikel von Ulrich Reitz">
Datum: 23.12.2010 - 17:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 320612
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Essen
Telefon:
Kategorie:
Kunst & Kultur
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 144 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"WAZ: Wenn Omi im Heim feiern muss
- Kommentar von Petra Koruhn"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Westdeutsche Allgemeine Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).