InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Abgeltungssteuer: Steuerfalle für Zinserträge zur Altersvorsorge

ID: 314285

Mit der Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 wurde die Lebenshaltung vieler Rentner stark beeinträchtigt. Der langjährig erfahrene Steuerberater Günter Zielinski erläutert, wie der steuerzahlende Rentner die finanzielle Belastung durch die Abgeltungssteuer reduzieren kann.

(IINews) - Die Abgeltungssteuer belastet alle privaten Kapitalerträge in Höhe von 25%. Sie wird von der jeweils kontoführenden Bank direkt an das Finanzamt ausgezahlt, sobald entsprechende Einkünfte entstehen. Aufgrund des zusätzlich erhobenen Solidaritätszuschlags liegen die tatsächlichen Steuerabzüge für Zinseinkünfte und weitere Kapitalerträge bei über 26%.

Viele Rentner verlassen sich zur zusätzlichen Altersversorgung auf die Zinseinkünfte eines Sparguthabens. Durch die Abgeltungssteuer reduzieren sich ihre verfügbaren Geldmittel ganz erheblich.. Jedoch müssen Steuerzahler die Belastung und Einschränkung ihrer Lebensqualität durch die Abgeltungssteuer nicht als unvermeidliches Schicksal annehmen.

Die Abgeltungssteuer wurde zur Vereinfachung der privaten Kapitalertragsbesteuerung entwickelt. Mit dem Recht des Steuerzahlers auf eine Günstigerprüfung durch das Finanzamt gibt es ein notwendiges, einzelfallbezogenes Werkzeug zur Korrektur ungerechtfertigter Benachteiligungen durch die nunmehr vorgeschriebene Pauschalbesteuerung.

Um eine Günstigerprüfung durch das Finanzamt anzustoßen, muss der Steuerzahler eine Steuererklärung mitsamt der Anlage KAP abgeben und die Überprüfung ausdrücklich beantragen.

In ihrem Verlauf bewertet die Finanzverwaltung die finanzielle Lage des Antragsstellers, um festzustellen, ob im betrachteten Einzelfall die Anwendung der Abgeltungssteuer oder der Einkommenssteuer für den Betroffenen günstigere Auswirkungen hat.

Die Günstigerprüfung führt aufgrund folgender Ursachen für die große Mehrheit der Rentenempfänger zur nachträglichen Anwendung der Einkommenssteuer:

Renteneinkünfte aus den gesetzlichen Rentenversicherungssystemen unterliegen bis ins Jahr 2040 nicht in vollem Umfang der Steuerpflicht. Vom Zeitpunkt des erstmaligen Rentenempfangs ausgehend, müssen Rentenempfänger im Jahr 2010 nur 50% bis 60% ihrer Renteneinnahmen als steuerpflichtiges Einkommen erfassen und der Besteuerung unterwerfen.





Eine tatsächliche Einkommenssteuerbelastung von Rentnern ist weiterhin davon abhängig, dass ihr gesamtes steuerpflichtiges Einkommen inklusive Rentenleistung und Zinseinnahmen oberhalb des Grundfreibetrages der Einkommenssteuer liegt. Im Jahr 2010 beträgt dieser unversteuerte Freibetrag 8004 Euro.

Bezüglich der Günstigerprüfung ist die Frage nach der Höhe des Einkommenssteuersatzes bedeutsam. Auch wenn Renten den Grundfreibetrag übersteigen und damit besteuert werden, geschieht dies meist mit einem Steuersatz unterhalb der 25%igen Abgeltungssteuer.

Gelangt das Finanzamt zu der Erkenntnis, dass der Rentner wegen Nichtüberschreitung des Grundfreibetrags keine Einkommenssteuer zu zahlen hat oder aber der Steuersatz unterhalb von 25% beträgt, resultiert die Günstigerprüfung in einem Einbezug der Zinseinnahmen in die Einkommenssteuer. Für den betroffenen Steuerzahler führt das zu einer kompletten oder teilweisen Rückerstattung der bereits pauschal entrichteten Abgeltungssteuer.

Pressekontakt
Günter Zielinski - Steuerberater
Rolfinckstraße 37
22391 Hamburg
Tel: +49 (0) 40 / 536 40-10
Fax: +49 (0) 40 / 536 40-121
E-Mail: info(at)steuerberater-zielinski.de
Homepage: www.steuerberater-zielinski.de

Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Verbraucher mit hohen Erwartungen an Kennzeichnungen Schulte-Decken: Gute Beratung ist effektiver als Probeliegen
Bereitgestellt von Benutzer: PR-Blickpunkt
Datum: 13.12.2010 - 16:13 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 314285
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Günter Zielinski
Stadt:

Hamburg


Telefon: 040-5364010

Kategorie:

Dienstleistung


Meldungsart: PresseMitteilung
Versandart: Veröffentlichung

Dieser Fachartikel wurde bisher 118 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Abgeltungssteuer: Steuerfalle für Zinserträge zur Altersvorsorge"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Günter Zielinski (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Zeitdruck bei der freiwilligen Steuererklärung ...

Werden Einkommensteuererklärungen nicht fristgerecht eingereicht, kann der Anspruch auf Steuerrückerstattung erlöschen. Durch ein Urteil des Bundesfinanzhofes ist deutlich geworden, wie wichtig es für Arbeitnehmer ist, die Abgabefristen für die ...

Alle Meldungen von Günter Zielinski



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.218
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 184


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.