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Väterbeteiligung beim Elterngeld steigt auf 23%

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Väterbeteiligung beim Elterngeld steigt auf 23%

(pressrelations) - DEN - Immer mehr Väter nehmen Elterngeld in Anspruch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat der Vater bei rund 75 000 der insgesamt 323 000 im ersten Halbjahr 2009 geborenen Kinder Elterngeld bezogen. Dies entspricht einer Väterbeteiligung von 23%. Bei im Jahr 2008 geborenen Kindern lag die Väterbeteiligung bei knapp 21%. Die Inanspruchnahme des Elterngeldes durch Mütter betrug in beiden Berichtszeiträumen über 96%.

Am häufigsten bezogen die Väter in Sachsen und Bayern (jeweils 30%) Elterngeld, gefolgt von Berlin (29%) und Thüringen (28%). Am niedrigsten lag die Väterbeteiligung in Bremen und Nordrhein-Westfalen (jeweils 18%) sowie im Saarland (14%).

Nach wie vor bezieht die Mehrheit der Väter (75%) Elterngeld für einen relativ kurzen Zeitraum von maximal zwei Monaten. Den höchsten Anteil von Vätern, die das Elterngeld für maximal zwei Monate bezogen haben und deren Kind in den ersten sechs Monaten des Jahres 2009 geboren wurde, gab es in Bayern (81%), Sachsen (78%), Thüringen und Baden-Württemberg (jeweils 77%). Mütter hingegen bezogen bundesweit in neun von zehn Fällen (89%) das Elterngeld für zwölf Monate.

Die Höhe des Elterngeldes ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen jeweils abhängig vom bisherigen Verdienst der Mütter oder Väter. Grundsätzlich entspricht es 67% des wegfallenden monatlichen durchschnittlichen Nettogehaltes der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Es liegt mindestens bei 300 Euro und höchstens bei 1 800 Euro. Der Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro wird auch gezahlt, wenn vor der Geburt des Kindes kein Einkommen erzielt wurde.

Der durchschnittliche Elterngeldanspruch von Vätern, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren und deren Kinder im ersten Halbjahr 2009 geboren wurden, lag im ersten Bezugsmonat bundesweit bei 1 168 Euro. Gegenüber dem Geburtenzeitraum 2008 war das eine Steigerung von 3,3% oder 37 Euro. Der Anspruch von Vätern war im ersten Halbjahr 2009 rund ein Drittel höher als der vergleichbare Anspruch von Müttern. Dieser lag lediglich bei 856 Euro (+ 12 Euro beziehungsweise + 1,4% gegenüber dem Jahr 2008).




Detaillierte Ergebnisse der Elterngeldstatistik für im ersten Halbjahr 2009 geborene Kinder sind abrufbar im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de/publikationen) unter dem Stichwort "Elterngeld".

Eine Tabelle bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.


Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Annica Böttcher,
Telefon: (0611) 75-8167,
E-Mail: jugendhilfe(at)destatis.de

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Datum: 01.12.2010 - 11:15 Uhr
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