Innovatives Tagfahrtlicht in der Golf-Klasse
Innovatives Tagfahrtlicht in der Golf-Klasse
(pressrelations) - LED-Tagfahrtlicht in Kombination mit Bi-Xenon-Scheinwerfer für mehr Sicherheit und Langlebigkeit Wolfsburg, 26. November 2010 - Pünktlich zur winterlichen Jahreszeit bringt Volkswagen eine innovative Weiterentwicklung des Tagfahrtlichts in die Golf-Klasse: Die LED-Technik ist ab sofort als Option bestellbar. Die Vorteile: Bessere Sichtbarkeit sowie Langlebigkeit der Leuchtdioden.
Das Tagfahrtlicht wird durch LED-Dioden erzeugt, die in die Haupt-scheinwerfer integriert sind. Durch den Verlauf der 15 Leuchtdioden von außen nach innen entsteht ein optisch dreidimensionaler Lichtbügel. Hierdurch kommt die für Volkswagen charakteristische Lichtsignatur in Bogenform eindrucksvoll zur Geltung.
Im Vergleich zum normalen Tagfahrtlicht bietet die LED-Technik mehrere Vorteile. Zum einen die besondere Langlebigkeit der Leuchtdioden, zum anderen eine nochmals verbesserte Sichtbarkeit sowie Wahrnehmbarkeit im Straßenverkehr. Diese Eigenschaft ist vor allem bei trüben Sicht-verhältnissen, wie sie oft im Herbst und Winter herrschen, für alle Verkehrsteilnehmer von Vorteil.
Erhältlich ist das LED-Tagfahrtlicht in Kombination mit Bi-Xenonschein-werfern im Golf ab 1.310 Euro. Darüber hinaus ist diese Option in weiteren Fahrzeugenmodellen bestellbar: Polo, Golf Variant, Touran und Touareg.
Kontakt:
Postanschrift: Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg
Tel.: +49-5361-9-0
Fax: +49-5361-9-28282
E-Mail: vw(at)volkswagen.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 26.11.2010 - 20:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 304680
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Dieser Fachartikel wurde bisher 107 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Innovatives Tagfahrtlicht in der Golf-Klasse"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Volkswagen (VW) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).