InternetIntelligenz 2.0 - DJV stellt klar: Pressefreiheit steht nicht zur Disposition

InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

DJV stellt klar: Pressefreiheit steht nicht zur Disposition

ID: 302149

DJV stellt klar: Pressefreiheit steht nicht zur Disposition

(pressrelations) - , 23.11.2010 ? Mit Entschiedenheit hat der Deutsche Journalisten-Verband Überlegungen innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion widersprochen, angesichts der möglichen Gefahr terroristischer Anschläge in Deutschland die Pressefreiheit einzuschränken. "Die Pressefreiheit ist als Grundrecht in der Verfassung garantiert", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken, "sie steht nicht zur Disposition." Der DJV-Vorsitzende reagierte damit auf Äußerungen des CDU-Politikers Siegfried Kauder, der den Medien Zurückhaltung in ihrer Berichterstattung über mögliche Terroranschläge gesetzlich auferlegen will. Gegenüber dem DJV sprach Kauder davon, dass im akuten Bedrohungsfall Ermittlungsbehörden die Möglichkeit haben sollten, Medienberichte einzuschränken oder gar zu stoppen. Konken entgegnete: "Die freie und kritische Berichterstattung wird von der Verfassung garantiert und gilt nicht nur in den Schönwetterperioden der Demokratie."

Der DJV-Vorsitzende wies darauf hin, dass sich die Medien mit dem Pressekodex bereits vor Jahrzehnten eine zurückhaltende Berichterstattung in Extremsituationen auferlegt hätten. Darin heißt es wörtlich: "Ein abgestimmtes Verhalten zwischen Medien und Polizei gibt es nur dann, wenn Leben und Gesundheit von Opfern und anderen Beteiligten durch das Handeln von Journalisten geschützt oder gerettet werden können. Dem Ersuchen von Strafverfolgungsbehörden, die Berichterstattung im Interesse der Aufklärung von Verbrechen in einem bestimmten Zeitraum ganz oder teilweise zu unterlassen, folgt die Presse, wenn das jeweilige Ersuchen überzeugend begründet ist."


Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Sieger des Handelsblatt-Schülerwettbewerbs geehrt Markenexpertin Helen Keyes ergänzt Design-Team von Prophet
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 23.11.2010 - 19:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 302149
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Dieser Fachartikel wurde bisher 115 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"DJV stellt klar: Pressefreiheit steht nicht zur Disposition"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutscher Journalisten-Verband (DJV) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Deutscher Journalisten-Verband (DJV)



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.265
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 53


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.