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Datenschutz und die Aufsichtsbehörde - Kontrolleur oder Helfer?

ID: 301871

07.12.2010, kostenfreier Vortrag


(PresseBox) - Die Bayerische Staatsregierung hat der Regierung von Mittelfranken die Aufgaben des bayernweit zuständigen Landesamtes für Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich übertragen.
Was heißt das nun konkret? Wie sieht die tägliche Arbeit der Aufsichtbehörde aus? Wie geht sie mit Beschwerden um? Wer beschwert sich über was oder wen? Wann kommt die Aufsichtsbehörde in ein Unternehmen? Welche Strafen, Sanktionen, Bußgelder werden wann vergeben? Wann "droht" ein Besuch der Aufsichtsbehörde.
Der Referent gibt einen Einblick, wie das Landesamt für Datenschutzaufsicht funktioniert. Er zeigt auf, wie sie ihre Aufgaben meistert, wie sie die Umsetzung des Datenschutzgesetzes in Unternehmen sieht.
Letztendlich haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu stellen über das, was Sie zu diesem Thema schon immer mal wissen wollten.
Zielgruppe:
Firmeninhaber, Geschäftsführer, IT-Sicherheitsbeauftragte, Datenschutzbeauftragte und Datenschutz-Interessenten
Inhalte:
- Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht in Ansbach stellt sich vor
- Auszug aus den Tätigkeiten des Landesamtes für Datenschutzaufsicht
- Fallbeispiele - wer meldet was beim Landesamt und wie reagiert diese Behörde?
Datum:
Di, 07.12.2010
Zeit:
18:00 Uhr - 20:00 Uhr
Ort:
Software Ring eG
Am Weichselgarten 7
91058 Erlangen-Tennenlohe
Leitung:
Frau Dr. Marion Herrmann, Datenschutz Symbiose GmbH (Bayreuth)
Referent:
Herr Günther Dorn, Ltd. Regierungsdirektor, Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht
Anmeldeschluss:
Fr, 03.12.2010



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Datum: 23.11.2010 - 13:33 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 301871
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