InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Entscheidung des Bundesgerichtshof zum Glücksspiel betrifft allein Altfälle

ID: 299186

(ots) - BGH bezieht sich auf Zeit vor Inkrafttreten des
Glücksspielstaatsvertrages

- Geltendes Staatsvertragsmodell vom Bundesverfassungsgericht und
vom EuGH als zulässig bestätigt

Zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. November 2010
nimmt der Deutsche Lotto- und Totoblock wie folgt Stellung:

Die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum
Glücksspiel bezieht sich allein auf die Rechtslage vor dem
Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages und damit auf Altfälle.
Der BGH trifft in seiner Entscheidung keine Aussage über die
Zulässigkeit der heutigen Regelungen.

Das geltende Staatsvertragsmodell ist seit dem 1. Januar 2008 in
Kraft und mittlerweile sowohl vom Bundesverfassungsgericht als auch
vom Europäischen Gerichtshof als zulässig anerkannt worden.

Auch nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 8.
September 2010 haben zahlreiche Obergerichte den
Glücksspielstaatsvertrag als verfassungs- und europarechtskonform
bestätigt.



Pressekontakt:
Bernhard Brunner
Tel.: +49 89 28655-395
E-Mail: bernhard.brunner(at)lotto-bayern.de



Weitere Infos zu diesem Fachartikel:

Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Der Tagesspiegel: Vorsitzender des Zentralrats der Muslime lässt seine FDP-Mitgliedschaft ruhen Rheinische Post: Bundesjustizministerin gegen Vorratsdatenspeicherung:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.11.2010 - 14:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 299186
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

München


Telefon:

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 90 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Entscheidung des Bundesgerichtshof zum Glücksspiel betrifft allein Altfälle"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

DLTB - Deutscher Lotto- und Totoblock (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von DLTB - Deutscher Lotto- und Totoblock



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.295
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 266


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.